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Gesetzentwurf PV-Vergütung der Minister Rösler und Röttgen (29.02.2012)

Die Preise für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind in den vergangenen Jahren stark gesunken. Hierdurch kam es in den Jahren 2010 und 2011 zu ei- nem sehr hohen Zubau an neuen Anlagen. Dieser Zubau wurde durch die Absenkung der Vergütung um 15 Prozent zum 1. Januar 2012 verstärkt, da die sich deutlich vor dem Jah- reswechsel abzeichnende Höhe der Absenkung erhebliche Vorzieheffekte zum Ende des Jahres 2011 bewirkte. Trotz dieser Absenkung stellen die derzeitigen Vergütungssätze we- gen der fortgesetzt stark gesunkenen Systempreise weiterhin eine Überförderung dar. Daher werden durch dieses Gesetz die Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie entsprechend angepasst und wird der Ausbau zielgerichtet auf den Zubaukorridor der Bun- desregierung zurückgeführt.

Hintergrundpapier: Fragen und Anworten zum Thema EEG-Photovoltaik

Die Formulierungshilfe der beiden Minister, welche letztlich ein Gesetzentwurf ist, sieht vor, dass die Regelungen ab 9. März in Kraft treten sollen. Es ist allerdings denkbar, dass dieses Datum im Laufe des Gesetzgebungsprozesses noch verändert wird. Sollte dies der Fall sein, dann wäre der wahrscheinlichste Termin der 1. April. Jedes spätere Datum muss als unwahrscheinlich betrachtet werden. Bislang wurde von Union und FDP immer der erste April als Datum einer Änderung genannt. Jetzt den 9. März in den Gesetzesvorschlag zu schreiben, lässt damit all diejenigen im Regen stehen, die im Vertrauen auf die Aussagen der schwarz-gelben Politiker tausende Euro in die Hand genommen haben.

Excel-Tabelle mit den neuen Vergütungs- und Degressionssätzen

Excel-Tabelle mit den neuen Vergütungs- und Degressionssätzen

Zubau von PV-Anlagen nach den Plänen von Rösler und Röttgen

Zubau von PV-Anlagen nach den Plänen von Rösler und Röttgen

Röslers Gesetzentwurf zum Solarausstieg

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, berichtigt BGBl. I S. 2255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Auswirkungen der Marktprämie

Bewertung der aktuellen Ausgestaltung von Grünstromprivileg und Marktprämie

Anzeige von Statkraft

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EEG-Marktprämie Windenergie RWE

EEG-Marktprämie Windenergie RWE

Präsentation des IZES zum Pressegespräch „Absenkung der EEG-Umlage“

Vorstellung des Kurzgutachtens: „Eruierung von Optionen zur Absenkung der EEG-Umlage“