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Änderungsantrag der Reg Fraktionen zur Solarkürzung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien

Protokoll Öffentliche Anhörung Umweltausschuss 21.03.

Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien

03/2012_English_Temelinomics

The following study examines CEZ’s plans to enlarge its existing nuclear power plant Temelin with the addition of two reactors. The report is arranged in three parts.

Protokoll der Debatte zur Einbringung des Gesetzes am 9. März im Bundestag

n der Debatte zur Solarvergütung in der letzten Sitzungswoche hat Herr Minister Röttgen aus meiner Rede zitiert, die ich vor zwei Jahren zur EEG-Novelle gehalten hatte. Er warf mir vor, ich hätte vor Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten in der Solarindustrie gewarnt, die dann doch nicht eingetreten seien. Auch Frau Reiche hat heute wieder gesagt, der Solarwirtschaft gehe es blendend.

Antwort der BuReg zu Kosten der Energiewende

Antwort zu Fragen zu Kosten der Energiewende

Bundestagsrede 09.03.2012 Solarkürzungen

In der Debatte zur Solarvergütung in der letzten Sitzungswoche hat Herr Minister Röttgen aus meiner Rede zitiert, die ich vor zwei Jahren zur EEG-Novelle gehalten hatte. Er warf mir vor, ich hätte vor Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten in der Solarindustrie gewarnt, die dann doch nicht eingetreten seien. Auch Frau Reiche hat heute wieder gesagt, der Solarwirtschaft gehe es blendend.

Röslers Begründung zum Solarausstiegsgesetz

Die vorliegende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes betrifft die Förderung der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie. Zur Begrenzung der Kosten des Ausbaus der Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie wird, ausgehend von einer angestrebten Gesamterzeugungsleistung der PV-Anlagen für Ende des Jahres 2020 in Höhe von 33.300 MW, ein Zubauziel für PV-Anlagen festgelegt. Dieses wird deutlich unter dem bislang in § 20a zu Grunde gelegten Zubaukorridor von 2.500 bis 3.500 MW jährlich liegen. Darüber hinaus wird der bisherige Absenkungsmechanismus des § 20a weiterentwickelt. Anders als nach dem bisherigen System des „atmenden Deckels“ werden die Vergütungssätze nicht um im Vorhinein festgelegte Prozentsätze abgesenkt, die auf einer notwendig fehleranfälligen Abschätzung der zu erwartenden Kostendegression bei den Errichtungskosten beruhen. Vielmehr ergibt sich die Absenkung oder Erhöhung der Vergütung aus einem Selbststeuerungsmechanismus, der auf der Abweichung des beobachteten Zubaus von dem angestrebten Zubau beruht.