Heute vor 20 Jahren wurde im Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen – eine Erfolgsgeschichte bis 2010, mit großer Wirkung bis heute

Liebe Leserinnen und Leser,

Heute vor 20 Jahren wurde im Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen – eine Erfolgsgeschichte bis 2010, mit großer Wirkung bis heute

Vor genau 20 Jahren, am 25. Februar 2000, wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Bundestag beschlossen. Es hat eine globale Energierevolution angestoßen. Solar und Wind wurden zu den kostengünstigsten Energiequellen überhaupt, sie stoßen im Betrieb keine Emissionen aus. Das EEG kann daher als das erfolgreichste Gesetz für den Klimaschutz bezeichnet werden. Klimaschutz ist heute keine wirtschaftliche Belastung mehr, sondern sogar ökonomisch vorteilhaft geworden.

Die rot-grüne Bundestagsmehrheit hatte erkannt, dass wirksamer Klimaschutz und Atomausstieg nur mit einer Energieerzeugung aus 100% erneuerbaren Energien möglich sind. Erneuerbare Energien, so war es damals schon klar, müssen und werden einen Lösungsbeitrag für große Menschheitsfragen liefern. Energieimportabhängigkeiten werden genauso verringert wie Natur- und Umweltzerstörung durch Kohle, Erdöl, Erdgas und Uran, und auch Kriege um Erdöl verlieren ihre Ursache. Gleichzeitig liefern Erneuerbare Energien den alles entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Erdüberhitzung.

In der Grünen Bundestagsfraktion entstand auf meinen Entwurf hin der erste Beschluss für die Eckpunkte des EEG. Die Bundestagsabgeordneten Hermann Scheer & Dietmar Schütz für die SPD, sowie Michaele Hustedt und ich selbst für die Grünen, verhandelten die Details des EEG-Entwurfs im Auftrag der Regierungsfraktionen. Es war das große Verdienst von Hermann Scheer, in einer SPD, in der viele Kohlebefürworter saßen, die politische Mehrheit zu organisieren. Das EEG war eine Sternstunde der Demokratie, denn es kam aus der Mitte des Parlamentes und nicht aus der Regierung, deren zuständiger Wirtschaftsminister Werner Müller alles versuchte, um das EEG zu verhindern. Verabschiedet wurde das EEG im Bundestag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, CSU und FDP.

Das EEG entfachte großes bürgerliches Engagement von Privatleuten, Landwirten, Energiegemeinschaften, KMUs und Stadtwerken. Die Ausbaugeschwindigkeit des Ökostroms übertraf die Regierungsziele bei Weitem. Im Jahre 2000 wurde für 2010 das Ziel von 12% festgelegt, welches mit 17% weit überschritten wurde. Unter Kanzlerin Merkel wurde 2010 ein Ziel von 30% bis 2020 verkündet; bereits 2019 wurden 43% erreicht (siehe Agora-Jahresauswertung, S. 21). Würde der Ausbau des Ökostroms nicht aktuell durch die vielen EEG-Novellen, insbesondere mit der Umstellung auf Ausschreibungen statt fester Einspeisevergütung, ausgebremst, so wären 100% Ökostrom bis 2030 machbar.

Gleichzeitig sind die Kosten für Ökostrom so stark gesunken, dass heute Solar- und Windkraft die billigste Art der Stromerzeugung sind. Auch die Kosten für andere Ökostromtechniken wie Bioenergie, insbesondere Biogas, Wasserkraft und Geothermie sanken deutlich und viele neue Innovationen entstanden. 2000 wurden 99 Pfennig/kWh für Solarstrom als Vergütung im EEG festgesetzt; heute kann man sogar in Deutschland große PV-Anlagen mit 6 Cent/kWh rentabel betreiben. Weltweit ist das EEG fast 100-mal kopiert worden, z.B. in China, das u.a. dadurch zum globalen Technologieführer für Erneuerbare Energien wurde.

Doch die rasante bürgerlich positive Entwicklung begann sich mit dem Regierungswechsel 2005 Stück für Stück zu verschlechtern, zunächst mit der EEG-Novelle 2009 unter Minister Gabriel. Er veränderte u.a. den Mechanismus zur Berechnung der EEG-Umlage und trieb diese so ohne Not immer weiter nach oben. Nicht der Ökostromausbau war schuld an der Strompreissteigerung, wie in vielen Kommentaren behauptet wird, sondern diese unnötige – und bis heute nicht korrigierte – Gesetzesänderung von 2009. So hat die Universität Erlangen-Nürnberg bspw. in einer Studie klar nachgewiesen, dass die Strompreise in Deutschland ohne Ökostromausbau noch wesentlich höher wären.

Die Debatte um die gestiegenen Strompreise diente aber den Parteien in Regierungsverantwortung, CDU, CSU, FDP, SPD, als Vorwand für weitere EEG-Novellen, die den Ausbau fortgehend einschränkten. Vor allem der Wechsel von der festen Einspeisevergütung hin zu angeblich wettbewerblichen Ausschreibungen wirkte neben einer immer stärkeren Bürokratie und Kostenbelastungen, wie die EEG-Umlageerhebung auf Ökostrom,  verheerend. So sank der jährliche PV-Ausbau von etwa 7GW im Jahre 2012 auf unter 2GW im Jahre 2014. 80 Tausend Arbeitsplätze gingen verloren, genauso wie die industrielle Weltmarktführerschaft der Solarindustrie. Mit der Einführung der Ausschreibungen für Biogas kam der Ausbau von Biogasanlagen ab 2016 fast völlig zum Erliegen. Die Umstellung auf Ausschreibungen in der EEG-Novelle 2016 machte dann der Windkraft an Land den Garaus. Der Neuzubau stürzte von 4,8GW in 2017 auf etwa 1GW in 2019 ab.

Klimaschutz und Atomausstieg erfordern einen mindestens 20-mal höheren jährlichen Ökostromzubau als heute. Solar- und Windausbau aber auch Wasserkraft, Geothermie und Bioenergien, welche ja gerade in Wind- und Solarflauten sicheren Strom liefern können, müssen wieder deutlich angekurbelt werden. Zudem müssen die Bürgerenergien, als treibende Kraft für hohe Ausbaugeschwindigkeiten und gesellschaftliche Akzeptanz wieder gestärkt werden. Dafür braucht es ein Zurück zur festen Einspeisevergütung, am besten mit Unterstützung für systemdienliche Einspeisung, damit Biogas, Wasserkraft und Geothermie ihren großen Vorteil mit flexibler Strom- und Wärmeerzeugung vor allem in winterlichen Solarflauten ausspielen können. Um die gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen, muss die Biogasbranche den begonnenen Weg zum Blühpflanzenausbau statt Maismonokulturen konsequent weiter beschreiten. Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur Beförderung der Bürgerenergien muss in nationales Recht überführt werden, damit die finanziellen und rechtlichen Benachteiligungen des Ökostromes beendet werden. Zudem braucht es eine gesetzliche Anschlussregelung für alle Anlagen, die ab 2021 keine EEG-Vergütung nach ihrem 20-jährigen Betrieb mehr erhalten, damit ihr Weiterbetrieb gesichert werden kann.

20 Jahre nach der Verabschiedung des EEG braucht es heute ein EEG 2.0, das mit dem erfolgreichen Modell der festen Einspeisevergütung alle modernen Anforderungen erfüllt, insbesondere die systemdienstliche Integration in das Stromnetz. In einigen Wochen werde ich ein Eckpunktepapier zu einem solchen EEG 2.0 vorlegen.

Der Ökostromausbau ist der Kern des Klimaschutzes. Ökostrom muss den Ersatz liefern für Atom-, Kohle- und Erdgasstrom. Er muss Wärmepumpen beliefern, um in vielen Häusern Erdöl- und Erdgasheizungen zu ersetzen. Der Ökostrom muss in die E-Mobile von Bussen, Bahnen, Flugzeugen, Autos und Traktoren fließen und den grünen Wasserstoff für die Industrie liefern. Beste EEG-Novellen, mit den oben skizzierten Kernelementen sind daher der wichtigste Beitrag für den Klimaschutz. Ohne die Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien wird es keinen Klimaschutz geben können.

Das EEG 2000 hat die Grundlage dafür geschaffen, dass wir dies erreichen können. Das verlorene Jahrzehnt mit dem Niedergang des jährlichen Ökostromausbaus muss in diesem Jahrzehnt aufgeholt werden, damit auch Deutschland im Jahre 2030 mit 100% Erneuerbaren Energien versorgt werden kann und als Industrieriese mit gutem Beispiel vorangeht.

Hammelburg, 25. Februar 2020

Ihr Hans-Josef Fell