EEG und Landwirtschaft: Wie neue Gesetze Bauern Milliarden kosten können

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages führt heute, am 22. Juni 2026, eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Entwurf des

Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, „Heizungsgesetz“) durch. Die unter der Ampel festgelegte Quote von 65 % Erneuerbarer Energien bei neuen Heizungsanlagen soll abgeschafft werden.

Stattdessen soll die für die Landwirtschaft bedeutsame sogenannte „Biogastreppe“ eingeführt werden. Sie sieht einen Beimischungszwang von 10 % Biogas beziehungsweise Bioöl zu den Lieferungen von Erdgas und Heizöl ab 2029 vor. In den Folgejahren soll diese Quote schrittweise weiter ansteigen.

Dies stellt eine eindeutige Verschlechterung des Klimaschutzes dar, weshalb das Gesetz wohl verfassungswidrig sein wird. Zu diesem Ergebnis kommt ein von den Grünen beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Quelle: Tagesschau – Rechtliche Zweifel am Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Bioquote im Heizungsgesetz erscheint für viele Landwirte auf den ersten Blick lukrativ. Bei näherem Hinsehen dürften sich diese Hoffnungen jedoch kaum erfüllen. Im Gegenteil: Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird zusammen mit den Vorschlägen aus dem Wirtschaftsministerium zur EEG-Novelle und zum Netzpaket die Einkommen der Landwirtschaft stark dezimieren.

In einem Gastbeitrag für agrarheute hatte ich dies ausführlicher beschrieben.

Quelle: Agrarheute – EEG und Landwirtschaft: Wie neue Gesetze Bauern Milliarden kosten

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag in agrarheute:


Erneuerbare Energien wurden für viele Landwirte zum wichtigsten Zusatzeinkommen – doch politische Weichenstellungen könnten diesen Erfolg nun gefährden. Der Kommentar von Hans-Josef Fell zeigt, warum aktuelle Gesetzespläne bei Biogas, Photovoltaik und Windkraft weitreichende Folgen für die Wirtschaftlichkeit landwirtschaftlicher Betriebe haben könnten.

Das EEG brachte der Landwirtschaft die zweitwichtigste Einkommensquelle

Das EEG aus dem Jahre 2000, sowie die EEG-Novelle 2004 haben die Landwirtschaft in Deutschland nachhaltig verändert und ihre Einkommenssituation deutlich verbessert.

Beide EEG-Gesetze wurden beschlossen durch die Bundestagsmehrheit von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Union und die FDP.  Das Ergebnis ist auch und gerade für die Landwirtschaft herausragend:  Nach der Produktion von klassischen landwirtschaftlichen Gütern haben sich Erneuerbare Energien zum zweitwichtigsten Einkommensstandbein der Landwirtschaft entwickelt.

26 % aller landwirtschaftlichen Betriebe, das sind etwa 26.000 Betriebe in Deutschland erzeugten 2023 Erneuerbare Energien: Solarstrom, Windkraft, Wasserkraft, Biogas, Biokraftstoffe, Holzenergie.

Quelle: Tagesschau – Landwirte und Zusatzeinnahmen aus der Energiewende

Sie nutzen die Erneuerbaren Energie zum kleineren Teil selbst und vermarkten sie in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Für viele Betriebe machen die Einkommen aus den Erneuerbare Energien schon um die Hälfte aus. Viele weitere Betriebe profitieren zusätzlich mit hohen Pachteinnahmen, insbesondere aus Wind- und PV-Parks.

Rund 25 % der Photovoltaikanlagen in Deutschland werden von Landwirten betrieben. Laut Destatis nutzten 2023 etwa 9.500 landwirtschaftliche Betriebe Bioenergie. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 9.000 Biogasanlagen, von denen ein Großteil in landwirtschaftlichem Besitz ist. In kleinerem Umfang nutzen landwirtschaftliche Betriebe auch Windkraft, Wasserkraft und Solarthermie.

Quelle: Destatis – Statistischer Bericht: Landwirtschaftliche Betriebe (PDF/Download)

Entwicklung nach 2005: Bauernbefreiung?

Die Forderung nach einer „Bauernbefreiung“ von der Agrarpolitik der damaligen Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) durch den Deutschen Bauernverband (DBV) war ein zentrales Thema in der Auseinandersetzung zwischen Landwirtschaft und Politik, insbesondere auf dem Bauernverbandstag in Rostock 2004.

Bekanntlich kam es Ende 2005 zum Politikwechsel hin zu 16 Jahren CDU/CSU Regierung unter Kanzlerin Merkel. Damit wurden die von rot-grün gelegten Wurzeln für den steilen, exponentiellen Ausbau der Erneuerbaren Energien gerade auch in der Landwirtschaft Stück für Stück in mehreren EEG-Novellen und anderen Gesetzen gekappt.

Dieser Rückblick ist wichtig, da man im Auge haben muss, dass es auch heute wieder Politikvorschläge gibt, die einen ähnlichen Rückgang der Investitionen in Erneuerbare Energien bringen werden. Ganz zum Nachteil der Landwirte – damals wie heute.

Die fatale Wirkung der Biokraftstoffquote 2007

2003 wurde unter rot-grün die Steuerbefreiung reiner Biokaftstoffe eingeführt. Es kam zu einem schnellen Hochlauf der Biokraftstoffe im Verkehrssektor. Von etwa 8 TWh (Terrawattstunden) im Jahre 2003 verfünffachte sich in nur vier Jahren der Biokraftstoffanteil (Biodiesel, reine Pflanzenöle, Bioethanol, Biomethan) im Verkehrssektor bis 2007 auf etwa 43 TWh. Bereits etwa 1.000 Traktoren mit reinem Pflanzenöl gab es 2007 auf deutschen Äckern.

Mit der Abschaffung der Steuerbefreiung und der Einführung des Beimischungszwanges (Bioethanol im E10 und Biodiesel im Diesel) im Jahre 2007 unter Union und SPD wurde diese Entwicklung innerhalb eines Jahres komplett abgebrochen. 2024 gab es im Verkehrssektor nur noch etwa 34 TWh Biokraftstoffe. Der Beimischungszwang hatte eine einzige zentrale Wirkung: Festschreiben des Anteils von fossilem Erdölkraftstoff im Verkehrssektor über zwei Jahrzehnte. Die Landwirtschaft begrüßte damals die Einführung der Biokraftstoffquote und glaubte damit gut bedient zu sein. In Wirklichkeit gab es eine rückläufige Produktion mit großen Einkommenseinbußen und die Abhängigkeit der Traktoren vom subventionierten fossilen Agrardiesel.

Wäre die Steuerbefreiung für reine Biokraftstoffe wenigstens in der Landwirtschaft geblieben, so wäre heute die Landwirtschaft weitgehend unabhängig von fossilen Kraftstoffen.  Die Treibstoffe würden auf den eigenen Äckern anbaut und selbst genutzt. Die Bauernproteste im vorletzten Jahr hätte es nie gegeben und der Irankrieg hätte keine belastende Wirkung auf die Treibstoffversorgung der Landwirte.

Nächstes Desaster: Bioquote im Gebäudemodernisierungsgesetz?

Heute begrüßt die Landwirtschaft die Einführung der Bioquote im Gebäudemodernisierungsgesetz. Anfänglich ab 2029 sollen 10 % Biogas oder Biomethan dem Erdgas in den Heizungen und 10 % Bioöle im Heizöl beigemischt werden. In den folgenden Jahren soll die Quote Zug um Zug erhöht werden, was auch 2007 mit der Biokraftstoffquote vorgesehen war, aber nie umgesetzt wurde.

Es ist zu befürchten, dass die Bioquote im Wärmesektor die gleiche Wirkung wie die Biokraftstoffquote 2007 haben wird: Bestandschutz für 90 % fossiles Erdgas und fossiles Heizöl im Heizungssektor.

Biogas und Bioöle werden in der Kraftwärmekopplung im Winter benötigt

Wenn die Beimischungsquote greift, ist zu befürchten, dass Biomethan immer mehr in Erdgasheizungen fließt. Kraftwärmekopplung in Biogasanlagen, z.B. für dörfliche Nahwärme werden zurückgedrängt. Dabei wird genau im Winter die gleichzeitige Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogasanlagen und auch Bioölgeneratoren benötigt, um die Dunkelflautenzeiten auch im Stromsektor zu überwinden. Eine Flexibilisierung der heutigen Biogasanlagen kann komplett die geplanten Ausschreibungen für neue Erdgaskraftwerke ersetzen und so Strom und Wärme erzeugen, wenn sie gebraucht werden. Die Biogasquote aber in den Erdgasheizungen wird keinen Strom, sondern den Neubau von teuren hochsubventionierten Erdgaskraftwerken bringen.

Zudem werden viele Landwirte in ungewisse Wirtschaftlichkeit geführt. Ihre Biomethaninvestitionen zur Einspeisung in das Erdgasnetz werden sich immer weniger rentieren, je mehr Menschen auf elektrische Heizungen (Wärmepumpen und elektrische Strahlungsheizungen) umstellen. Das Erdgasnetz wird immer weniger ausgelastet, die 10 % Biogasmenge immer kleiner. Die Erdgasinfrastrukturkosten werden für die Erdgaskunden steigen, was die Umstellung auf elektrische Heizungen beschleunigen wird. Am Ende stehen die Landwirte mit in den Sand gesetzten Biomethaneinspeiseanlagen vor dem Ruin. Einzig Biomethaneinspeisung für nahegelegene Chemieindustrie zum Ersatz von Erdgas kann langfristig tragfähig sein. Dafür braucht es aber keine Bioquote, sondern eine volle 100 % Biomethanlieferung. Erschwert werden die Biomethaninvestitionen, da vorgesehen ist, die Gasanschlüsse nur zehn Jahre gesetzlich zu garantieren, viel zu kurz, um sie wirtschaftlich rentabel zu machen.

Rückgang des Neubaus von Biogasanlagen seit etwa 2012

Mit immer höheren bürokratischen Auflagen und der Umstellung auf Ausschreibungen für aus dem EEG fallende Biogasanlagen sind die Neuinvestitionen in Biogasanlagen seit 2012 weitgehend zum Erliegen gekommen. Das Auslaufen der EEG-Vergütung nach 20 Jahren führte zur Stilllegung vieler Biogasanlagen, womit es zu einem Abbau von etwa 400 MW Biogasanlagen kam. Was wir dagegen bräuchten – wie oben erwähnt – ist ein Ausbau der Flexibilisierung dieser Anlagen und einen starken Neubau flexibler Biogasanlagen. Diese würden auch mehr heimische Düngemittel liefern, womit die Probleme hoher Düngemittelpreise infolge des Irankrieges hätten abgemildert werden können.

Was bringen die Gesetzesvorschläge für PV- und Windkraft?

Die Vorschläge für die EEG- und Energiewirtschaftsgesetzesnovelle werden auch die Landwirte heftig treffen. Es soll der Anschlussvorrang und der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien abgeschafft werden. In vielen Gebieten werden die Bezahlungen für abgeregelten Strom aus PV und Windkraft für neue Anlagen beendet. Dafür sollen auch Stromeinspeiser Netzgebühren und Anschlusskosten übernehmen. Mit solchen Auflagen wird es so gut wie keine wirtschaftlich rentablen Investitionen mehr geben.

Das wird gerade auch die Agri-PV hart treffen, die sich zukünftig in die Ausschreibungskonkurrenz mit allen PV-Freiflächen eingeordnet sieht. Da Agri-PV meist teurer als normale Freiflächen-PV ist, werden sie wohl nicht mehr zum Zuge kommen. Viele Landwirte setzen aber auf die zusätzlichen Vorteile in der landwirtschaftlichen Produktion: Starkregenschutz, Hagelschutz, Schattenschutz vor Bodenaustrocknung – alles wichtige Maßnahmen, um die Klimafolgen abzumildern. Doch mit den vorgesehenen Vorschlägen aus dem Hause Reiche wird das alles nicht mehr möglich sein.

Landwirte werden neben PV- und Windkraftfirmen zu den Hauptleidtragenden der geplanten Gesetzesnovellen von EEG, Netzpaket, Gebäudemodernisierungsgesetz und anderen sein. Ihre wirtschaftlichen Einbußen werden viel höher sein als die der Abschaffung der Agradieselsubvention, wogegen sie mit Traktoren in der ganzen Republik Straßen blockierten. Am Ende bekamen sie es durch, aber es hat ihnen nicht viel genutzt, da die Weltrohölpreise im Irankrieg nach oben schossen.

Ich kann den Landwirten nur empfehlen, jetzt wieder Proteste auf die Straßen zu bringen, denn der Ausbau ihres wichtigsten Zusatzeinkommens – die Erneuerbaren Energien – steht auf dem Spiel. Und noch viel mehr: Der Abbau von vielen Bestandsanlagen, insbesondere beim Biogas, aber auch PV und Windkraftanlagen, weil eine wirtschaftliche Anschlussvergütung für aus dem EEG laufenden Anlagen ungewiss ist.

Ich kann mich nur wundern, warum sich bei solchen drohenden dramatischen Einkommenseinbußen bei den Landwirten keine Proteste breit machen.