Am 1. Juni 2026 trat endlich ein Gesetz für Energy Sharing auch in Deutschland in Kraft

Energy Sharing (Teilen von Energie) bedeutet den Austausch von elektrischem Strom aus Erneuerbaren Energien zwischen bürgerlichen Erzeugern und Konsumenten, ohne dass Stromkonzerne dies managen, also Strom liefern und dafür bezahlt werden.

So kann z. B. Solarstrom, aber auch Windstrom aus Kleinanlagen oder Strom aus kleinen Biogas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen prinzipiell entweder über eine eigens verlegte Direktleitung oder über das öffentliche Netz in das Nachbarhaus geliefert werden. Betreibergemeinschaften eines Solarparks können den selbst erzeugten Strom über das Stromnetz an die Mitglieder der Energiegemeinschaft oder auch in benachbarte Häuser liefern. In großen Mietshäusern, in Eigentumsgemeinschaften oder städtischen Quartieren kann Solarstrom von den Dächern oder Biogasstrom aus der Biogas-Kraft-Wärme-Kopplung im Keller mit den Mietern oder Quartiersbewohnern gemeinsam genutzt werden, unter Nutzung des öffentlichen Netzes oder eigenen Leitungen.

Die EU-Richtlinie sieht dazu vor, dass diese gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Gebühren wie Stromsteuer oder Netzgebühren befreit sein sollte. Das Ziel der EU-Richtlinie ist es, einen starken Ausbau der Erneuerbaren Energien zu schaffen und gleichzeitig Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit sowie mehr demokratische Teilhabe.

Das neue deutsche Gesetz für Energy Sharing setzt die EU-Richtlinie nur unzulänglich um

Mit Sicherheit eröffnet das neue deutsche Gesetz neue Perspektiven für den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien und deren gemeinschaftliche Nutzung.

Dennoch bleibt das neue Gesetz weit hinter den Möglichkeiten zurück, die die EU-Richtlinie bietet.

So wird der Stromaustausch nicht von Netzgebühren oder Konzessionsabgaben befreit. Damit bleibt der wirtschaftliche Anreiz gering. Allerdings entfällt im Umkreis von 4,5 km die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh.

Auch regelt das neue Gesetz nur das Energy Sharing über das öffentliche Stromnetz. Es schafft damit keine neuen Perspektiven über direkte Leitungen, in Mietshäusern, Quartieren oder zwischen Nachbarn über die bisherigen Möglichkeiten, z. B. im Mieterstromgesetz, hinaus.

Laut Windbranche.de gilt das neue Energy-Sharing-Gesetz für alle Arten der Erneuerbaren Energien, also auch Kleinwindanlagen oder kleine Biogasanlagen.

Quelle: Windbranche.de – Energy Sharing 2026: Neues Modell für Photovoltaik-Strom und lokale Vermarktung startet im Juni

Da sowohl Verträge zwischen Lieferanten und Erzeugern als auch Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben sind, ist der Bürokratieaufwand allerdings hoch.

In ähnlicher Richtung beurteilen das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), Naturstrom, der Solarenergie-Förderverein und weitere das neue Gesetz. Es überwiegt die Kritik am unzulänglichen Gesetz und den damit verpassten Chancen, die Bürgerenergie endlich mit Energy Sharing nach vorne zu bringen.

Quelle: Bündnis Bürgerenergie – Neue Regelungen zum Energy Sharing treten in Kraft

Dennoch wird das neue Gesetz auch neue Perspektiven eröffnen. Es wird den Ausbau der dezentralen Erneuerbaren Energien befördern und für die Teilnehmer am Energy Sharing eine stärkere Unabhängigkeit von der Marktmacht der Stromkonzerne schaffen.

Die neuen Möglichkeiten des Energy Sharings und deren Voraussetzungen

Die deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat in einem kürzlichen Artikel die Neuerungen und Voraussetzungen kurz und prägnant in sechs Kernpunkten beschrieben:

  1. Der Strom muss über das öffentliche Verteilnetz fließen. Mieterstrom, GGV oder eine Direktleitung zum Nachbarn gelten nicht als Energy Sharing.
  2. Der Anlagenbetreiber kann eine Privatperson, eine Betreibergesellschaft oder eine juristische Person sein, deren Gesellschafter müssen aber allesamt Letztverbraucher oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. eine Kommune) sein.
  3. PV-Anlage und alle Verbrauchsstellen müssen in der jetzt startenden ersten Phase innerhalb desselben Verteilnetzgebiets liegen. Vorteilhaft für Projekte bei großen Netzbetreibern wie Netze BW oder Westnetz; einschränkend bei kleinen Stadtwerken.
  4. Es sind mindestens zwei Verträge je Abnehmer erforderlich: ein Liefervertrag und ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung.
  5. Der Anlagenbetrieb darf nicht überwiegend der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Betreibers dienen. Das bedeutet: es soll kein Markt für Profifirmen entstehen, die nur vom Betrieb solcher Anlagen leben. Ausgenommen werden sollen hier erneuerbare Betreibergemeinschaften wie Bürgergenossenschaften – so die aktuelle rechtliche Einordnung.
  6. Die Anlage und alle Verbrauchsstellen brauchen einen Smart Meter für die viertelstündliche Abrechnung.

Quelle: DGS – Strom teilen, aber wie genau? Energy Sharing startet

Tschechien und Österreich sind führend im Energy Sharing

Tschechien

Ausgerechnet in Tschechien, deren Regierungen politisch vehement seit über 15 Jahren – aber dennoch bisher erfolglos – auf den Neubau von Atomkraftwerken setzen, wächst Energy Sharing stark an. Bereits im August 2024 wurde die EU-Richtlinie umgesetzt, mit guten finanziellen Anreizen wie Befreiungen von Netzgebühren. Insbesondere beim Teilen von Strom innerhalb von Mehrfamilienhäusern ist ein starkes Wachstum zu beobachten. Laut aktueller Statistik gibt es in der Tschechischen Republik bereits 1.057 Mehrfamilienhäuser, in denen die Bewohner den erzeugten Strom gemeinsam nutzen. Mehrfamilienhäuser teilen in der Regel Strom aus einer Solaranlage auf dem eigenen Dach und sind daher von der Zahlung von Netzentgelten befreit. So können Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 40 Prozent der gesamten Stromkosten einsparen. Im April 2026 wurden bereits rekordverdächtige 15.880 Megawattstunden Strom geteilt.

Quelle: Ekonomický deník – Sdílení elektřiny v panelácích se stává hitem

Österreich

In Österreich wurde unter der ehemaligen Grünen Ministerin Leonore Gewessler ebenfalls frühzeitig und erfolgreich die EU-Richtlinie zum Energy Sharing umgesetzt.

Bis Ende 2025 wurden über 5.590 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und rund 1.000 Bürgerenergiegemeinschaften gegründet, die es ermöglichen, lokal produzierten Solarstrom mit Nachbarn oder innerhalb der Region zu teilen und so von reduzierten Netzentgelten zu profitieren.

Quelle: Österreichische Energiegemeinschaften – Best Practice Beispiele

Es wird in Österreich zwischen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) (lokal/regional) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) (überregional) unterschieden. Neben dem Umweltaspekt locken Kosteneinsparungen durch verminderte Netzentgelte. Verminderte Fördersätze (im Vergleich zur Volleinspeisung) können durch höhere Verkaufspreise an Nachbarn ausgeglichen werden. Die Nutzung erfolgt über das bestehende öffentliche Netz, wobei die Abrechnung über spezielle Plattformen (z. B. neoom, eFriends) oder regionale Vereine erfolgt. Die Gründung einer Rechtspersönlichkeit (Verein, Genossenschaft) ist für offizielle Energiegemeinschaften erforderlich.

Wie kann man nun Energy Sharing in Deutschland selbst umsetzen?

Future Fox hat in sechs Schritten gut erklärt, wie man am Energy Sharing teilnehmen und die dafür notwendige Energiegemeinschaft gründen kann.

Quelle: Future Fox – Energiegemeinschaft gründen: Anleitung 2026

Es gibt aber auch professionelle Hilfe. In Österreich hat NEOOM erfolgreich eine Plattform mit App geschaffen, mit deren Hilfe man schnell eine Energiegemeinschaft gründen oder einer bestehenden beitreten kann.

Damit hat NEOOM sehr zum österreichischen Erfolg beigetragen.

NEOOM hat angekündigt, mit Inkrafttreten des Gesetzes seine Plattform und die App auch auf Deutschland auszuweiten.

Quelle: NEOOM – Energy Sharing und Energieteilung in Deutschland

Energy Sharing jetzt umsetzen

Jetzt kann ich nur ermutigen, selbst Energy Sharing umzusetzen. Auch wenn die bürokratischen Hürden hoch sind, sind sie dennoch mit Hilfe der vielen Ratschläge und Plattformen leicht überwindbar. Den Ökostrom über nachbarschaftliche Grenzen auszutauschen, macht sehr viel Sinn, denn es macht unabhängiger von den Stromlieferungen der Stromkonzerne und damit auch von Preisvolatilitäten ihrer Erdgasstromerzeugung. Jetzt können alle, die kein günstiges Solardach haben, mit den Nachbarn gemeinsam doch Solarstrom nutzen und so den persönlichen Klimaschutz voranbringen.