Hände weg von der Steuerfinanzierung der Ökostrom-Vergütungen

Liebe Leserinnen und Leser,

Hände weg von der Steuerfinanzierung der Ökostrom-Vergütungen

Der Vorschlag der Deutschen Energie-Agentur (DENA),der Stiftung Umweltenergierecht und des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts (FiFo) an der Universität zu Köln, die EEG-Umlage auf Null zu senken und stattdessen alle Vergütungsfinanzierungen aus dem Steuerhaushalt zu bezahlen, birgt immense Gefahren für das EEG, damit für den Fortbestand der Förderung der Erneuerbaren Energien und damit wiederum für den Klimaschutz insgesamt.

Die Steuerfinanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, wie den Ausbau des Ökostroms legt den Klimaschutz in die Hände des deutschen Finanzministeriums und der Europäischen Kommission. Beide Institutionen sind in den letzten beiden Jahrzehnten immer als Bremser des Klimaschutzes aufgefallen.

Die Europäische Kommission bremste in den letzten 20 Jahren im Energiesektor den Ausbau der Erneuerbaren Energien, weil sie meist die Interessen der europäischen Atom-, Kohle-, Erdöl-, und nun insbesondere der Erdgaskonzerne beförderte und unterstützte. Dagegen hat sie die Erneuerbaren Energien, insbesondere die Solar- und Windindustrie nie in einem Maße unterstützt, wie sie es immer für die fossile und atomare Industrie tat. Im Gegenteil hat die Kommission gerade das EEG durch die – von ihr verordnete und vollkommen unnötige – Umstellung auf Ausschreibungen und andere Vorschriften im EEG, die sie ab 2010 durchsetzte, die Solarindustrie aus der EU nach China verjagt und nun beginnt in der Windindustrie das gleiche Spiel.

Mit dem EuGH-Urteil von 2018 wurde das EEG erneut, wie schon 2001, im Grundprinzip nicht als Beihilfe klassifiziert. Danach haben die Mitgliedsstaaten die Freiheit, Gesetze selbst und ohne den Einfluss der Kommission zu erlassen, die laut Vertrag von Lissabon sowieso wenig Kompetenzen im Energiesektor hat. Mit der Steuerfinanzierung des EEG wird aber exakt diese Freiheit für Deutschland aufgegeben und eine freiwillige Unterwerfung unter das Diktat der Kommission geschaffen. Möglicherweise haben Union und SPD genau das im Sinn, um eben mehr Schutz für ihre Kohle-Interessen zu bekommen oder gar ein Zurück zur Atomenergie, wie es Wirtschaftsrat der Union und Werteunion ja immer wieder ins Spiel bringen.

Genauso negativ, wie der Einfluss der Europäischen Kommission ist auch die Einflussnahme des Finanzministeriums auf den Klimaschutz und den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Finanzminister*innen haben zunächst – vollkommen zurecht – das oberste Ziel, den Bundeshaushalt finanzierbar zu halten. Angesichts der historisch einmaligen Höhe der Neuverschuldung und des Einbruchs der Steuereinnahmen infolge der Corona-Wirtschaftskrise werden die Finanzminister*innen in Zukunft alles daran setzen müssen, die Ausgaben im Bundeshaushalt zu reduzieren. Die jährlichen Ausgaben von weit über zehn Milliarden Euro für die Vergütungszahlungen im EEG sind daher keine Kleinigkeit. Jede*r Finanzminister*in wird versuchen, diesen Ausgabenposten zu reduzieren, was verheerende Folgen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit für den Klimaschutz haben kann.

Dafür gibt es genügend historische Beispiele. Beispiel Spanien 2008: Überhöhte Vergütungszahlungen an die spanischen Solarinvestoren, verbunden mit einem teilweisen Absichern der Vergütungszahlungen im spanischen Bundeshaushalt, hatten den spanischen Finanzminister damals dazu getrieben, seinen Haushalt zu schützen und das spanische EEG abzuschaffen. Der Solarboom in Spanien wurde jäh beendet, Unternehmen in die Insolvenz getrieben und eine große Schar Arbeitsloser produziert. Die Vergütungszahlungen wurden sogar rückwirkend abgeschafft, noch heute streiten Unternehmen vor Gerichten, um diesen nach den Grundgesetzen der EU rechtswidrigen Eingriff in ihr Eigentum entschädigt zu bekommen.

Wer da glaubt, dass so etwas in Deutschland nicht möglich sein kann, sollte sich erinnern, dass es ausgerechnet Peter Altmaier war, der 2014 einen grundgesetzwidrigen rückwirkenden Eingriff in das Eigentum forderte, indem er für Bestandsanlagen eine EEG-Vergütung vorschlug, die unter der gesetzlich garantierten Vergütung lag.

Doch es gibt auch in Deutschland genug Beispiele, wie einige Finanzminister über das Einfordern der Haushaltsdisziplin wichtige Klimaschutzmaßnahmen verhindert haben. Dafür lassen sich genügend Beispiele finden. Nur zwei davon will ich hier in Erinnerung rufen:

1. Die Einführung der Ökosteuer
In den Anfangsjahren der rot-grünen Regierungszusammenarbeit wurde die Ökosteuer eingeführt. Ich hatte in der grünen Bundestagsfraktion den Vorschlag gemacht, die darin enthaltene Stromsteuer nur auf konventionellen Strom zu erheben und den Ökostrom steuerfrei zu stellen, ganz nach dem Grundprinzip, nur das ökologisch schmutzige zu belasten. Der damalige Umweltminister Jürgen Trittin hatte sich aber mit seinem Vorschlag durchgesetzt, dass aus der Besteuerung des Ökostromaufkommens ein Marktanreizprogramm für Wärme aus Erneuerbaren Energien finanziert wird. Doch die Finanzminister – insbesondere ab 2010 – haben sich seitdem nie an diese Grundvereinbarung gehalten und die Mittel für das Marktanreizprogramm sogar häufig gekürzt, statt sie mit dem Anstieg des Ökostrom-Anteils anzuheben. Das Ergebnis ist heute 20 Jahre später zu sehen: Der Anteil der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor ist bis heute mit etwa 16% sehr klein geblieben und stagniert seit etwa 2010 auf dem viel zu niedrigen Niveau von etwa 160 TWh. Eine echte Klimaschutzwirkung konnte wegen des Diktates der Finanzminister auf das steuerfinanzierte Marktanreizprogramm für Wärme aus Erneuerbaren Energien nie eine solche Wirkung entfachen, wie es der Klimaschutz erfordert hätte.

2. Die Besteuerung von Biokraftstoffen
Im Jahre 2003 wurde von der rot-grünen Bundestagsmehrheit die Steuerbefreiung der reinen naturbelassenen Biokraftstoffe beschlossen. Der damalige Finanzminister Hans Eichel war strikt dagegen, dennoch setzte sich der Bundestag damit durch. Diese Steuerbefreiung entfachte eine ökologische, dezentrale bürgerliche Bewegung für reine Biokraftstoffe. Der Verbrauch von Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor stieg daraufhin schnell von 1,5% in 2003 auf 7,5% in 2007. Da die Mineralölwirtschaft hier einen Verlust ihrer Geschäfte mit den klimaschädlichen Erdölkraftstoffen Benzin und Diesel spürte, lobbyierte sie massiv im Finanzministerium hinter den Kulissen zur Abschaffung der Steuerbefreiung, mit dem Argument der ausfallenden Steuereinnahmen. Sie schlug stattdessen vor, einen Beimischungszwang für Biokraftstoffe einzuführen. Dem folgte 2007 die Große Koalition auf Bestreben von Finanzminister Steinbrück mit den Effekten, dass der Biokraftstoffanteil bis heute auf unter 6% zurückging und der klimaschädliche Benzin- und Dieselverbrauch wieder anstieg. Viel schlimmer noch: Die für die Beimischung nun zuständigen Mineralölkonzerne kauften nun die Biokraftstoffe nicht bei den dezentralen bäuerlichen Strukturen ein, sondern am Spotmarkt z.B. in Rotterdam, wo das Palmöl aus Urwaldabholzungen billig zu erhalten war und beförderten so eine verheerende Klimaschutzbilanz. Der Transportsektor hat sich seitdem in Deutschland nur noch in Richtung jährlich höherer CO2-Emissionen bewegt und keinerlei Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Beide Fälle zeigen auf, dass steuerfinanzierte Klimaschutzprogramme sehr riskant sind und oftmals keine nennenswerte Klimaschutzwirkung entfalten können. Denn das Diktat der Finanzminister zur Haushaltskonsolidierung ist viel zu stark. Es ist zu erwarten, dass eine Steuerfinanzierung der EEG-Umlage ähnlich verheerende Folgen haben und keinerlei Nutzen für den Klimaschutz bringen wird. Daher: Hände weg von der Steuerfinanzierung der EEG-Umlage.

Denn die mit dem Vorschlag verbundenen Vorteile, insbesondere der massive Bürokratieabbau, der mit einer auf Null gesetzten EEG-Umlage kommen würde, wiegen die großen Gefahren der Steuerfinanzierung nicht auf.

Hammelburg, 9. Juli 2020

Ihr Hans-Josef Fell