Korrektur des Newsletters zum Österreichischen Gesetzespaket

Liebe Leserinnen und Leser,

Korrektur des Newsletters zum Österreichischen Gesetzespaket

Leider ist mir in der gestrigen Recherche zum neuen Gesetzespaket in Österreich ein großer Fehler unterlaufen.

Ich hatte mich auf die Internetseite des Österreichischen Parlamentes verlassen. Dort steht:  „Damit soll die Nutzung von Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und Biogas zur Energiegewinnung forciert werden, wobei neben einem an den verschiedenen Energieträgern ausgerichteten Marktprämienmodell auch Investitionszuschüsse, etwa für die Umrüstung von Anlagen oder die Erweiterung von Stromspeichern, in Aussicht genommen sind.“

In der Fachwelt wird das Prämienmodell gleichgesetzt mit gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen, ohne Ausschreibungen. Leider soll nach dem neuen österreichischen Gesetz aber die Vergütungshöhe doch durch Ausschreibungen festgelegt werden, was in dem Parlamentstext leider nicht erwähnt wurde. Details des Ausschreibungsmodells in der PV hat der Österreichische Solarverband auf seiner Internetseite beschrieben. Dort können Sie die genaueren Grundsätze für die Ausschreibungen im PV-Bereich nachlesen.

Tatsächlich ist dann doch das Ausschreibungsmodell mit seinen negativen Effekten Grundlage der Vergütungsermittlung. Damit hat Österreich doch nicht das optimale Modell gewählt und es bleibt abzuwarten, ob auch in Österreich die negativen Auswirkungen, wie sie im gestrigen Newsletter beschrieben wurden eintreten werden. Gleichwohl  ist das Österreichische  Gesetzespaket weitaus fortschrittlicher und offensiver als andere in der EU und insbesondere in Deutschland. So ist das  Ziel von 100% Ökostrom hervorzuheben. Dieses Ziel wird auch mit hohen Ausschreibungsvolumina unterlegt, womit ein steiler Ausbau der Erneuerbare Energien erwartet werden kann.

Zudem hat Österreich die Umsetzung der EU Richtlinie für Energiegemeinschaften umgesetzt. Damit können zumindest zum Teil die Schwächen des Ausschreibungsmodells  ausgeglichen werden.

Ich bitte diesen Fehler in meiner gestrigen Berichterstattung zu entschuldigen.

Hammelburg, den 13. Juli 2021

Ihr Hans-Josef Fell