Pressemitteilung: Mit Seehofers 10H-Regelung zurück ins fossil-atomare Zeitalter

Pressemitteilung der Klagegemeinschaft „Pro Windkraft“

Mit Seehofers 10H-Regelung zurück ins fossil-atomare Zeitalter
Bürgergemeinschaft kündigt Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht an

München, 13. November 2014. Die Klagegemeinschaft „Pro Windkraft“ wird heute in München ihre Popularklage gegen die bayerische Staatsregierung wegen rechtswidriger Windkraftpolitik ankündigen. Trotz massiver juristischer Bedenken und einem fast einstimmig negativen Expertenvotum, hat der bayerische Landtag gestern mit der absoluten CSU-Mehrheit das 10H-Gesetz verabschiedet. Die neue Regelung verlangt, dass der Mindestabstand von neuen Windkraftanlagen in Bayern auf das zehnfache der Anlagenhöhe (10H) erhöht wird. Damit wird es künftig in Bayern nahezu unmöglich sein, neue Windkraftanlagen zu errichten.

„Die Verabschiedung der 10H-Regelung zeigt das wahre Gesicht der Staatsregierung als Atomkraftanhänger. Wer die zukünftige Energieversorgung mit aller Gewalt so massiv behindert, kann nur eine erneute Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke im Sinn haben, denn ohne einen steilen Ausbau der Erneuerbaren Energien wird der Atomausstieg nicht gelingen.“, so Hans-Josef Fell, Sprecher der Klagegemeinschaft. „Mit großer Besorgnis beobachten wir, wie Seehofer die Energiewende in Bayern an die Wand fährt. Bürgerenergiegenossenschaften werden die Planungsgrundlagen entzogen und Investitionen in regenerative Energien verhindert. Wählerinnen und Wähler werden schlicht und einfach verhöhnt“, ergänzte Patrick Friedl, Mitinitiator der Klagegemeinschaft.

Mit der Klage werden zahlreiche Missachtungen der 10-H-Regelung aufgenommen, wie z.B. das in der Bayerischen Verfassung geschützte Eigentumsgrundrecht, die Berufsfreiheit, die allgemeine Handlungsfreiheit, das kommunale Selbstverwaltungsrecht, das Rechtsstaatsprinzip sowie der Bestimmtheitsgrundsatz u.v.m.. „Wir sind bereits gut gerüstet und finden täglich neue Angriffspunkte. Die 10-H-Regelung führt zu einer vollkommenen Entprivilegierung, die der Bundesgesetzgeber mit seiner Länderöffnungsklausel keinesfalls schaffen wollte. Ein Mindestabstand, der den ganzen Freistaat vor Windenergienutzung schützt, ist von der Ermächtigungsnorm des Bundesgesetzgebers nicht umfasst.“, erläutert der beauftragte Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg. Ein weiterer Angriffspunkt liegt darin, dass Nachbargemeinden dem Flächennutzungsplan und damit massiv in die verfassungsrechtlich geschützte Planungshoheit einer anderen Gemeinde eingreifen können.

Die Klagegemeinschaft will die neue Regelung so schnell wie möglich zu Fall zu bringen, um den Ausbau der Windkraft zu ermöglichen und der Energiewende in Bayern ein wichtiges Standbein zurückzugeben. Die beiden Kläger Hans Josef Fell und Patrick Friedl wollen zeitgleich mit Inkrafttreten der 10H-Regelung ihre Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen, hierfür ist der 21. November 2014 vorgesehen.

 

Über Pro Windkraft

Hans-Josef Fell, Sprecher der Klagegemeinschaft, Bundestagsabgeordneter von 1998-2013 und Mitautor des EEG-2000 und Patrick Friedl, Klimaschutzexperte und Stadtrat in Würzburg, haben für den Verein „Klimaschutz – Bayerns Zukunft e.V.“ im Januar 2014 die Klagegemeinschaft „Pro Windkraft“ initiiert. Über 150 Bürgerinnen und Bürgern, Verbände und Unternehmen haben seitdem über 55.000 Euro an Spendengeldern zusammengetragen. Weitere Informationen unter: www.prowindkraft.de.