Seehofer macht Ernst: Länderöffnungsklausel bedeutet Ende der Windkraft in Bayern
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Das Bundeskabinett und die Bayerische Staatsregierung haben gestern den Ausstieg aus jeglicher vernünftigen Windkraftplanung eingeleitet und das Ende eines substanziellen Ausbaus der Windkraft in Bayern, aber prinzipiell auch bundesweit beschlossen.
Mit ihrem gestrigen Kabinettsbeschluss zur Einführung einer 10H-Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung (was Abstände von 2.000 Meter und mehr bedeutet) erklärt die Bayerische Staatsregierung das Ende eines substanziellen Ausbaus der Windkraft in Bayern und überlässt die Rettung den Kommunen. Klar ist, dass mit Abständen von 2.000 Metern von der Wohnbebauung nicht mehr genügend geeignete Flächen übrig bleiben würden, und zudem der notwendige Schutz seltener Arten den Bau der Windkraft völlig verhindern würde. Damit stellt sich die Bayerische Staatsregierung bewusst gegen die Gesetzesnorm der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich, die, wie oftmals höchstrichterlich bestätigt, einen substanziellen Ausbau der Windkraft fordert.