Guter Tag für Bürgerenergieprojekte: Gefahren der Fondsregulierung abgewendet

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Zum Abschluss der Beratungen zum AIFM-Umsetzungsgesetz im Finanzausschuss erklären der zuständige Berichterstatter, Dr. Thomas Gambke, und Hans-Josef Fell, Sprecher für Energiepolitik:

In den Beratungen zum AIFM-Umsetzungsgesetz haben wir großen Schaden für Bürgerenergieprojekte verhindert. Der Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuches hätte das Aus für die bürgernahe Finanzierung der Energiewende bedeutet. So wäre etwa ein Mindestanlagebetrag von 20.000 Euro festgelegt worden.

Seit der Anhörung im Finanzausschuss wurde der Druck auf die Bundesregierung immer größer, sodass diese nun Einsicht zeigt: Bürgergenossenschaften werden zu Recht als risikoarme Projekte eingestuft, wenn ein Mindestertrag zum Beispiel über EEG, Selbstverbrauch oder Direktvermarktung gewährleistet ist.

Auf unsere Initiative wurde klargestellt, dass die Erleichterung auch für zweistufige Konstruktionen gilt, wenn also etwa Stadtwerke zusätzlich an einem Windpark beteiligt sind. Damit steht die Fondsregulierung der Finanzierung von Bürgerenergieprojekten nicht im Wege.

Auch für den Anlegerschutz ist das Gesetz ein Fortschritt. Seit Jahren kämpfen wir gegen die dramatischen Anlegerschutzdefizite im Grauen Kapitalmarkt und die dadurch verursachten drastischen Vermögensschäden für Privatanlegerinnen und -anleger an.

Wir begrüßen, dass mit dem Kapitalanlagesetzbuch endlich ein einheitlicher Rechtsrahmen für Fonds und deren Initiatoren beschlossen wurde. Im Bereich der geschlossenen Publikumsfonds wird die Finanzaufsicht BaFin künftig die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter der Kapitalverwaltungsgesellschaften überprüfen. Geschlossene Fonds selbst müssen darüber hinaus ein Mindestmaß an Anlegerschutz erfüllen. Zu befürchten ist aber, dass ein Großteil des Grauen Kapitalmarktes einer richtigen Erlaubnispflicht entzogen sein wird, da diese erst bei Anbietern mit einem Fondsvolumen ab 100 Millionen Euro greift. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Fondsvolumen vieler Initiatoren in Zukunft 99,9 Millionen Euro betragen wird.

Hintergrund: Mit dem das Kapitalanlagesetzbuch (KAGB)  zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM), wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für Investmentfonds und deren Manager bzw. Verwalter geschaffen wird. Weitere Infos dazu gibt es hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetzentwuerfe_Arbeitsfassungen/2012-12-12-aifm.html

Berlin, den 24.04.2013

Ihr Hans-Josef Fell MdB