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Begründung zur Biomasseverordnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeits- anpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisations- erlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Technologie unter Wahrung der Rechte des Bundestages:

EEG Chinesisch/Taiwanesisch

EEG Chinesisch/Taiwanesisch

5. Energieforschungsprogramm

Energiegeschichte ist Technikgeschichte. Wir reden zwar vom Kohlezeitalter, vom Ölzeitalter und vom Solarzeitalter, aber diese historischen Perioden mit ihren tiefgreifenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umwälzungen wären undenkbar ohne die dazu gehörenden Technologien. Ohne die Erfindung der Dampfmaschine durch James Watt und die Entdeckung des Dynamos durch Werner von Siemens hätte es kein Kohlezeitalter gegeben. Ohne die Entwicklung des Ot- tomotors hätte es keinen Siegeszug des Mineralöls gegeben, das heute rd. 40 % des weltweiten Primärenergiebedarfs deckt. Und ohne die grundlegenden Entwicklungsarbeiten bei der Photo- voltaik in den 50er Jahren gäbe es heute keine so großen Hoffnungen in ein künftiges Solarzeit- alter.

Kernfusion Bericht

Die Entwicklung der Fusionstechnologie als Energiequelle stellt ein historisch einzigartiges Unterfangen dar. Zwischen der Entdeckung ihrer physikalischen Funktionsmechanismen und der möglichen Verfügbarkeit kommerziell nutzbarer Kraftwerke wird voraussichtlich ein ungewöhnlich langer Zeitraum von etwa 100 Jahren intensiver Forschung und Entwicklung liegen. Ob die Fusionsfor- schung sich gegenwärtig noch eher im Stadium der Grundlagenforschung oder bereits im Stadium der Entwicklung einer Energietechnologie befindet, lässt sich daher nicht klar sagen.

Antwort der Bundesregierung zu Ausgaben für Stilllegung im HH

Schriftliche Frage zu kerntechnische Versuchs- und Demonstrationsanlagen

EEG Begründung

Das vorliegende Gesetz ist erforderlich, um zentrale Politikziele der Bundesrepublik Deutsch- land und der Bundesregierung erreichen zu können und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben aus der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Sep- tember 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elekt- rizitätsbinnenmarkt umzusetzen.

EEG-Novelle

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich

Entschließungsantrag TAB-Studie

Der Sachstandsbericht „Möglichkeiten geothermischer Stromerzeugung in Deutschland“ des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) bekräftigt, dass geo- thermische Energie grundsätzlich eine ernst zu nehmende Option für die künftige Energiever- sorgung darstellt. Der Bericht zeigt, dass es möglich ist, die Grundlast der Stromerzeugung in Deutschland mit Geothermie-Strom zu decken. Tatsächlich werden derzeit allerdings nur Bruchteile der ge- schätzten Potenziale genutzt.

Energiemix: Mitteleinsatz für Forschung und Entwicklung

Hans-Josef Fell – Technikpolitik: Wie der Mitteleinsatz für Forschung und Entwicklung den Energiemix bestimmt

Green questions about Fusion Energy

ALLIANCE 90/THE GREENS: Open Questions about Nuclear Fusion