Arbeitsplätze EE Branche bis 2020
Eine halbe Million Arbeitsplätze in der Erneuerbare-Energien-Branche bis 2020
Eine halbe Million Arbeitsplätze in der Erneuerbare-Energien-Branche bis 2020
Synopse Klimapaket Bundesregierung und Energie 2.0 + grüne Bewertungen; Analyse AKII, Büro Fell MdB
Energie 2.0: Die grünen Maßnahmen bis 2020. Energiesparen, Erneuerbare und Effizienz
Sicherheit geht vor – besonders terroranfällige Atomreaktoren abschalten
Sicherheit geht vor – besonders terroranfällige Atomreaktoren abschalten
EEG: Alle Vergütungssätze beziehen sich auf Inbetriebnahme der Anlage im Jahre 2004
»Neuartigkeit« und »gesellschaftlicher Nutzen« sind zwei zentrale Kriterien für die mögliche Bedeutung technologischer Entwicklungen, und aus ihnen leitet sich auch vielfach das Interesse der Politik an fundierter und frühzeitiger Technikfolgen-Ab- schätzung ab. Der vorliegende Bericht zu den transgenen Pflanzen der 2. und 3. Generation mit Schwerpunkt »Molecular Farming« ist einer ausgewogenen Betrach- tung dieser beiden Perspektiven verpflichtet: Unter dem Blickwinkel der Neuartig- keit erfolgt eine gezielte Konzentration auf neue Bewertungsfragen, und mit der Orientierung auf den »gesellschaftlichen Nutzen« wird der Fokus weder einseitig auf die Risikodimension noch auf partikulare ökonomische Interessen ausgerichtet, sondern es wird der gesellschaftliche Gesamtzusammenhang betont.
Für eine sichere Energieversorgung im 21. Jahrhundert – Energieeinsparungen und erneuerbare Energien statt Öl,Atom und Kohle
Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeits- anpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisations- erlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Technologie unter Wahrung der Rechte des Bundestages: