Beschwerde gegen Deutschland bei EU-Kommission über Untätigkeit bei Bürgerenergie

Liebe Leserinnen und Leser,

Beschwerde gegen Deutschland bei EU-Kommission über Untätigkeit bei Bürgerenergie

die Regierung demonstriert wieder und wieder, dass sie den Klimaschutz nicht ernst nimmt und an der Behinderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien erkennt man es besonders gut.

Diese klimaschädliche Politik der Bundesregierung führt nun dazu, dass nach einer Hochrechnung des Ökoinstituts in 2021 die Treibhausgasemissionen wieder kräftig um 60 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gestiegen sind.

Im letzten Jahre feierte sich die Bundesregierung selbst, dass sie ihr (sowieso viel zu schwaches) Emissionsminderungsziel von 40% auf Basis der Emissionen von 1990 erreicht hatte. Allen war klar, dass dies nicht das Ergebnis besonderer Klimaschutzaktivitäten der Bundesregierung war, sondern der im Wesentlichen zwei Effekten geschuldet ist: der Einbruch der Wirtschaft in der Corona Krise und ein besonders gutes Jahr für Windkraft und Solarstrom.

Nun hat aber die Wirtschaft wieder mit erhöhter Energienachfrage in 2021 wieder deutlich angezogen, aber es gab ein eher durchschnittliches Jahr für Wind und Sonne. Zudem sind auf Grund von unzulänglichen Gesetzbestimmungen erste Ökostromanlagen nach dem Ende der EEG-Vergütungsdauer sogar vom Netz gegangen. Das Ergebnis ist krass: In 2021 liegen die Emissionsminderungen nur noch bei 36%.

Schlimmer kann das Versagen der Bundesregierung nicht attestiert werden.

Gerade die Bürgerenergie, die eine fundamentale Wichtigkeit in der Umsetzung der Energiewende und damit für den Klimaschutz hat, leidet unter den katastrophalen Novellen des EEG. So ist zum Beispiel die gemeinsame Eigenversorgung, also das gemeinsame Betreiben einer Anlage zur Eigenversorgung, unter dem derzeitigen EEG rechtlich nicht möglich. Das ist eine enorme Hürde für den so wichtigen Ausbau der PV- und Windenergie in Deutschland und bedeutet weiterhin Unsicherheit für Bürger*Innen, die sich aus gemeinsam betriebenen Anlagen versorgen wollen.

Dies widerspricht sogar den Auflagen der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie. Die Richtlinie aus dem Jahre 2019 sieht in Art. 22 eine „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ vor, in der unter anderem gemeinsam erzeugte Energie untereinander geteilt werden kann, um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen (Energy Sharing). Dies wurde vom Gesetzgeber aber nicht in deutsches Recht übertragen. Deutschland hatte bis Ende Juni 2021 Zeit, die  besagte Richtlinie umzusetzen, hat dies aber nicht adäquat getan, wie von Rechtsanwalt Philip Boos festgestellt wurde.

Zum selben Schluss kommen auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES). Bei diesem haben BBEn und BUND eine energiewirtschaftliche Studie zur Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie in Auftrag gegeben. Die Untersuchung bestätigt besagte Umsetzungsdefizite.

Das Bundeswirtschaftsministerium erkennt dies allerdings nicht an. Nachdem er aufgefordert wurde, Stellung zur Umsetzung von Artikel 21 und 22 der Richtlinie zu nehmen, gab Wirtschaftsminister Peter Altmaier bekannt, dass das Ministerium den rechtlichen Rahmen für die Eigenversorgung im deutschen Recht Art. 21 und Art. 22 der Richtlinie als vollständig umgesetzt sieht. Die Regierung plant demnach nicht, diese Defizite zu berichtigen.

Diese Situation wollen die Verbände nun nicht länger hinnehmen.  Auf der Grundlage der erwähnten Studie und der rechtlichen Stellungnahme haben sie deshalb Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Sie fordern, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, um die Regierung somit dazu zu zwingen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Diese Beschwerde wird von einer breiten Allianz von Verbänden und Unternehmen unterstützt. Neben der Energy Watch Group gehören dazu u.a. der BUND, der Solarenergie-Förderverein Deutschland, sowie die BBEn-Mitglieder Greenpeace Energy, Elektrizitätswerke Schönau, NATURSTROM, Prokon und Bürgerwerke.

Es bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission diese Beschwerde anerkennt und Deutschland endlich dazu bringt, die so wichtige Bürgerenergie nicht länger zu blockieren, um so endlich den Klimaschutz in einem wichtigen Punkt zu stärken.

 

Hammelburg, 06. August,

 

Ihr Hans-Josef Fell