Eine richtungsweisende Entscheidung: Gericht verpflichtet tschechische Regierung zu mehr Klimaschutz

Eine richtungsweisende Entscheidung: Gericht verpflichtet tschechische Regierung zu mehr Klimaschutz

 

Liebe Leser*innen,

 

vergangene Woche, am 15. Juni 2022, hat das Gemeindegericht in Prag eine bahnbrechende Entscheidung verkündet: Das Gericht hat der Klage der tschechischen Vereinigung „Klimaklage“, („Klimatická žaloba ČR“) stattgegeben und die tschechische Regierung so zu mehr Klimaschutz verpflichtet. Damit wird in Tschechien Geschichte geschrieben.

 

Zum Hintergrund: Die Klägergemeinschaft besteht zum einen aus der tschechischen Organisation „Klimaklage“, die im Jahr 2019 von ca. 20 Personen gegründet wurde und wiederum 221 tschechische Bürger*innen repräsentiert. Daneben klagt die tschechische Gemeinde Svatý Jan pod Skalou sowie vier weitere Personen, die in ihrem Privat- und Berufsleben unter den negativen Auswirkungen des Klimawandels leiden: zwei Landwirte, ein Waldbesitzer und eine Person, die von akuter Klimaangst betroffen ist.

 

Die Kläger*innen konnten das Gericht nun überzeugen, dass die vom tschechischen Staat bislang ergriffenen Maßnahmen bei Weitem nicht ausreichen, um die Treibhausgasemissionen um 55% bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu senken. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Die Emissionen der Tschechischen Republik sind in den letzten Jahren sogar gestiegen – trotz der von der Regierung vorgelegten Klima-Aktionspläne. Die Tschechische Klimaklage hatte daher die nationale Umsetzung der Pariser Klimaziele gefordert und die Regierung für ihre Untätigkeit verklagt, durch welche fundamentale Menschenrechte verletzt werden. Mit der Ausarbeitung und Durchsetzung der Klage wurde die Rechtsanwaltskanzlei „Frank Bold“ beauftragt.

 

Das Gericht hat der Klage nun stattgegeben und hält die tschechische Regierung dazu an, jetzt verbindliche, präzise und umfassende Maßnahmen zu ergreifen, damit das Ziel der Senkung der Emissionen um 55% (gemessen an dem Niveau von 1990) bis 2030 erreicht wird. Zwar sind die Pariser Klimaziele nicht rechtsverbindlich, jedoch muss jedes Land seinen nationalen Beitrag hierfür leisten – ansonsten würden aus Sicht des Gerichts die konstitutionellen Rechte der Kläger*innen verletzt. Ferner kommt das Gericht zu dem Schluss, der negative Einfluss des Klimawandels zwar immer noch spürbar wäre, wenn der Staat seinen Klimaverpflichtungen nachgekommen wäre, allerdings erheblich geringer ausfallen würde. Dies belegt, dass die aktuelle tschechische Klimapolitik nicht ausreicht, um die Pariser Klimaziele einzuhalten und damit unser Klima zu retten. Wenn sich jedes Land so verhielte, wären nach Ansicht des Gerichtes die Kipppunkte noch viel früher erreicht. Zukünftig müssen die Ministerien für Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr und Industrie und Handel in Tschechien daher nun dringend Maßnahmen auf den Weg bringen, die zu signifikant weniger THG führen.

 

Das Urteil zur Tschechischen Klimaklage ist ein richtungsweisender Erfolg – nicht nur für die Klimabewegung im eigenen Land, sondern weltweit. Schon in der Vergangenheit haben Gerichte in anderen Ländern, darunter auch Deutschland, die Niederlande oder Irland, ihre Länder dazu gerichtlich verpflichtet, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

 

 

Auch andere juristische Auseinandersetzungen und Initiativen zum Einklagen von Klimaschutzmaßnahmen nehmen zu.

 

Erst im März diesen Jahres erreichten Klimaschützer*innen durch ihre Verfassungsbeschwerde, dass die deutsche Bundesregierung das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 nachbessern muss. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031 fehlten und das Gesetz damit in Teilen nicht mit den Grundrechten der Kläger*innen vereinbar sei. Im Besonderen geht es hierbei um die Freiheitsrechte der jungen Generation. So heißt es in der Erklärung: „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“. Um die grundrechtlich gesicherte Freiheit sicherzustellen, hätte der Gesetzgeber entsprechende Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“.

 

Die Bedeutung von Klimaklagen wird auch im sehr empfehlenswerten ARD-Film „Ökozid“ beleuchtet. Dort wird ein Blick auf das Jahr 2034 geworfen, in dem Deutschland aufgrund seiner klimapolitischen Untätigkeit verklagt wird und die deutsche Klimapolitik am Internationalen Gerichtshof geprüft wird.

 

Einen wichtigen Beitrag in diesem Zusammenhang leistet auch die Umweltorganisation Client Earth, die gemeinsam mit Partner*innen in unterschiedlichen Ländern, Rechtsbereichen und Themenfeldern arbeiten und das Recht auf kreative und innovative Weise nutzt, um das Leben auf der Erde zu schützen.

 

Klar ist: Klimaklagen haben großes Potential, um den Handlungsprozess zu beschleunigen, nicht zuletzt aber auch, um große mediale Beachtung für den so dringend benötigten Klimaschutz zu finden. Die progressive Entscheidung unseres Nachbarlands dient hoffentlich vielen weiteren Gerichten als Vorbild. Bezeichnend, dass die Judikative einspringen muss, wenn die politischen Akteur*innen ihren klimapolitischen Aufgaben nicht nachkommen.

 

 

 

Hammelburg, 24. Juni 2022,

Ihr Hans-Josef Fell