Erschreckendes Urteil aus Österreich: Klimaschutz muss endlich in die Verfassung
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Erschreckendes Urteil aus Österreich: Klimaschutz muss endlich in die Verfassung
Es wird Zeit, dass sich alle Klimaschutzaktivisten auch darauf konzentrieren, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen. Entsprechende Volksinitiativen müssen endlich angestrengt werden. Dies kann auf Bundeslandebene wie Bayern sein, wo die Erfolgsaussichten relativ gut sind. Es sollte aber auch nationale Forderung für eine Verfassungsreform geben, nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern in und außerhalb der EU, ja in allen Staaten der Erde. Ein europäisches Volksbegehren für den Klimaschutz ist längst überfällig und sollte in die nach dem Brexit neu aufgeflammte Diskussion um eine Novelle des EU-Lissabonvertrages Eingang finden.
Solange der Klimaschutz nicht Verfassungsrang hat, wird er weiterhin scheitern, so wie im jüngsten Urteil des österreichischen Verfassungsgerichts.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat ein Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts zurückgewiesen, wie der Tagesspiegel in seinem Background berichtete. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Ausbau des Flughafen Wien-Schwechat untersagt, weil dies mit den österreichischen Klimaschutzzielen und der Klimaschutzvereinbarung von Paris nicht vereinbar sei. Die durch den Ausbau erzeugten zusätzlichen CO2-Emissionen würden die Einhaltung der Österreichischen Klimaschutzziele unerfüllbar machen, so der Spruch des Verwaltungsgerichts. Ich hatte zu diesem für den Klimaschutz sensationellen Urteil eine Stellungnahme abgegeben, die für das Verwaltungsgericht offensichtlich relevant war.
Kern der Begründung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs ist offensichtlich, dass das Gericht keine ausreichende Gesetzesgrundlage erkennt, Klimaschutz über die Ziele des österreichischen Fluggesetzes zu stellen. Welche Absurdität! Die ganze Welt ruft nach Klimaschutz, gerade der Flugverkehr schafft erhebliche Emissionen und die Ausweitung des Wiener Flughafens wird selbst die unzulänglichen Klimaschutzziele Österreichs unerfüllbar machen.
Österreichs Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens läuft völlig ins Leere, wenn sich alle Klimasünder wie bisher verhalten können und das Verfassungsgericht ihnen auch noch Recht spricht.
Offensichtlich ist das von Menschen geschriebene Recht nicht in der Lage, den Erhalt der Menschheit zu organisieren. Unsere Gesetze sind so gemacht, dass sie im Widerspruch zu den Naturgesetzen stehen. Damit haben wir keine Chance, den Kampf gegen den Klimawandel zu gewinnen! Also gilt es, die Gesetze zu ändern.
Es wird Zeit, dass sich die Klimaschutzbewegung endlich auf eine große konzertierte Aktion einigt, statt sich weiter an vollkommen unwirksamen Forderungen wie der Verbesserung des Emissionshandels zu verzetteln. Es braucht endlich eine starke internationale und nationale Volksbewegung zur Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassungen aller Länder.
Ein Verfassungsrang für den Klimaschutz würde die Gesetzgeber bei jeder Gesetzgebung verpflichten, dem Klimaschutz Vorrang zu geben. Es würde allen Klimasündern, ob öffentliche Hand oder Unternehmen, per Gericht Schranken für ihre Klimasünden auferlegen.
Ohne Klimaschutz als klares Ziel in der Verfassung wird selbst die Pariser Klimaschutzvereinbarung völlig ins Leere laufen, wie das verheerende Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs in aller Deutlichkeit belegt.
Wie eine Verfassungsänderung für einen wirklich wirksamen Klimaschutz aussehen könnte, hat das vom Verein „Klimaschutz – Bayerns Zukunft e.V.“ bereits 2008 in Auftrag gegebene pdf Gutachten (354 KB) für die bayerische Verfassung längst dargelegt. An diesem auch heute noch wegweisenden Gutachten können und sollten sich nun die Klimaschutzaktivisten orientieren und eine große Volksinitiative zur Aufnahme für den Klimaschutz in die Verfassung starten.
Berlin, den 05. Juli 2017
Ihr Hans-Josef Fell