Biogasanlagenbetreiber reichen heute Verfassungsklage gegen EEG Novelle ein

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Heute hat der Verein Nachhaltige Energien e.V. Verfassungsklage gegen die EEG-Novelle 2014 eingereicht. Allein die Biogasanlagen betreibenden Mitglieder des Vereins rechnen mit jährlichen Verlusten in Höhe von 5,5 Mio. Euro für ihre Bestandsanlagen. Mit dem EEG 2014 hat der Gesetzgeber erstmals in Deutschland in den grundgesetzlich vorgeschriebenen Schutz von getätigten Investitionen rückwirkend eingegriffen.

Der Schutz des privaten Eigentums, wozu auch der Schutz von getätigten Investitionen gehört, ist eine der wichtigsten Säulen der westlich demokratischen Werteordnung. Er gehört zu den fundamentalen Werten, die vor allem in der Abgrenzung zu kommunistischen Gesellschaftsordnungen gerade von Vertretern konservativer Parteien immer hochgehalten wurden. Dass nun von der Regierung Merkel/Gabriel dieser wichtige Verfassungsgrundsatz in Deutschland erstmals mit Füßen getreten wurde, spricht Bände darüber, wie weitgehend sogar verfassungsrechtlich geschützte Grundprinzipien über Bord geworfen werden, wenn es um das Ausbremsen der Ausbaudynamik der Erneuerbaren Energien geht. Auch in anderen europäischen Ländern, wie Spanien, Tschechien, Portugal u.a. wurden längst Verfassungsklagen und Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof unter anderem von RWE zu ähnlichen rückwirkenden Gesetzesänderung in der Solar- und Windbranche eingereicht. Auch die bayerische Verfassungsklage der Bürgergemeinschaft Pro Windkraft reiht sich hier ein. Diese Entwicklung zeigt auf, wie sehr der Erneuerbaren Energien Branche in Deutschland und Europa inzwischen das Wasser bis zum Halse steht. Wie soll sie angesichts solchen ökonomischen Gegenwindes denn überhaupt in der Lage sein, den notwendigen Klimaschutzbeitrag zu liefern, der allseits von ihr auch heute beim Petersberger Klimadialog erwartet wird?

Im Kern geht die Verfassungsklage des Vereins Nachhaltige Energien e.V. gegen die sogenannte Höchstbemessungsgrenze vor. Ihre Einführung im EEG 2014 bewirkt, dass getätigte Investitionen z.B. in die allseits gewünschte Effizienzverbesserung von Biogasanlagen und eine damit erfolgte Erhöhung der elektrischen Leistung und Stromerzeugung rückwirkend ökonomisch schlechter gestellt werden. Die so erzielten höheren Stromerträge werden nicht, wie von den Investoren wegen des bestehenden EEG vor 2014 erwartet, mit der Biogasvergütung vergütet, sondern nur noch mit auf dem Markt erzielbaren, viel niedrigeren Erlösen. Festgelegt wurde die Höchstbemessungsgrenze im EEG 2014 auf 95% der installierten Leistung oder auf die Leistung, die im bisherigen besten Kalenderjahr erreicht wurde.

Neben den ökonomischen Schäden, die die Höchstbemessungsgrenze für die bereits getätigten Investitionen zur Leistungsverbesserung verursacht, ist sie auch kontraproduktiv für wichtigste energiepolitische Forderungen, die in den letzten Jahren zum Ausgleich der Schwankungen von Solar- und Windstrom gestellt wurden. Flexible Stromerzeugung soll ja genau in Flauten von Wind- und Solarstromerzeugung einspringen. Genau dies ist die prinzipielle Stärke von Biogas. Nur exakt dazu müssen die Bestandsanlagen mit Effizienzverbesserung und Leistungserhöhung aufgerüstet werden. Dies haben auch viele Anlagenbetreiber entsprechend dem politischen Willen getan. Nun können Sie ihren Beitrag für diese sogenannten Kapazitäten aber nicht erbringen, da die Höchstbemessungsgrenze dies ökonomisch untergräbt.

Union und SPD haben damit völlig widersinnig zu ihren eigenen energiepolitischen Forderungen schon 170 MW von hochflexiblen Biogaskapazitäten aus dem Markt gedrängt. Schlimmer noch: Kein Biogasanlagenbetreiber investiert heute mehr in die so dringend geforderten Flexibilitäten, schon gar nicht mehr in Neuanlagen, womit ein brachliegendes Potential von mehreren Gigawatt flexibler Leistung nicht gehoben wird.

Stattdessen diskutiert die große Koalition über Kapazitätsmärkte für Kohle und Erdgas oder fordern wie der bayerische Ministerpräsident neue Subventionen für sündteure Erdgaskraftwerke. Den Schaden dieser völlig verfehlten EEG-Politik tragen das Klima und die Verbraucher gleichermaßen. Sie müssen sich nun auf höhere Kosten im Stromsektor für unrentable Erdgaskraftwerke einstellen. Statt endlich die Anreize für Investitionen in flexible Stromerzeugung durch Biogas, Pflanzenöl, Wasserkraft und Geothermie zum Ausgleich der Solar- und Windenergieschwankungen zu schaffen, würgen SPD und Union die Branche der Erneuerbaren Energien in Deutschland weiter ab. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesem energiepolitisch schädlichen Treiben einen Riegel vorschiebt und der Verfassungsklage Recht gibt.

Hier geht es zur PM der Verfassungsklage.

Berlin den 19.05.2015

Ihr Hans-Josef Fell