Bundesrat verpasst Chance, Änderungen beim EEG einzufordern

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Was für ein Drama – die Ländervertreter ließen heute Gabriels EEG-Novelle ohne Murren durch den Bundesrat passieren. Sie haben damit die Gelegenheit verpasst, zwingend notwendige Modifizierungen einzufordern.

Der Bundesrat hätte gegen das EEG Einspruch erwirken können: Der einberufene Vermittlungsausschuss arbeitet in diesem Fall einen Kompromiss aus, bei dem Änderungsvorschläge des Bundesrates berücksichtigt werden – und Bedarf für Änderungen hätte es bei der katastrophalen EEG-Novelle allemal gegeben. Eine ganze Sammlung von Fehlentscheidungen kommt hier zusammen, u.a. die Belastung des Eigenverbrauchs, eine Abfuhr für die Stromerzeugung aus Biogasanlagen und die Einführung des Ausschreibemodells. Sicher, im Zweifelsfall könnte der Bundestag einen vom Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromiss überstimmen, aber zumindest hätte man dem neuen EEG nicht klanglos freie Bahn bereitet. Der Bundesrat ist in einer beunruhigende Starre verfallen – gerade dann, wenn dem Klimaschutz eine der größten Absagen erteilt wird!

Auch der Ständige Beirat des Bundesrats ließ bereits in der letzten Woche die Chance verstreichen, eine Verschiebung zu erwirken und dem Bundestag eine dringend erforderliche Denkpause aufzuerlegen. Statt Politik mit der Dampfwalze zu betreiben, hätte das Mehr an Zeit mit Sicherheit den ein oder anderen zur Vernunft bringen können!

Länderklausel zu Mindestabständen bei Windrädern ebenso durchgewunken

Die widersinnige Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen bei Windenergieanlagen wurde bei der heutigen Bundesratssitzung ebenso durchgejagt. Die von Seehofer initiierte 10H-Abstandsregelung sieht vor, dass der Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung mindestens zehn Mal höher ist als die Höhe des Windrads. Bei einem 200 Meter hohen Windrad müsste der Abstand also 2.000 Meter betragen. Faktisch bedeutet dies ein Verbot des Neubaus von großen modernen Windkraftanlagen, denn es stehen kaum noch Freiflächen zur Verfügung. Dass kein Widerspruch aus den Ländern kommt, gibt Anlass zu ernsthafter Sorge: Tun es weitere Länder dem bayerischen Freistaat gleich, ist die vollständige Abkehr von der Windenergie, die essentieller Bestandteil für eine gelingende Energiewende ist, nur noch eine Frage der Zeit.

Welche ein Armutszeugnis! Noch vor Wochen hat der Bundesrat über Änderungen am EEG gefordert und die Länderöffnungsklausel abgelehnt. Heute ist in seinem Beschluss nichts mehr davon zu sehen, sondern ein völlig unverständliches Abnicken beider Gesetze. Die Volksvertreter haben der demokratischen Bürgerenergiewende eine Abfuhr erteilt und für den Wirtschaftszweig der Erneuerbaren Energien wird es prekär. Nun kommt es aber gerade darauf an, dass die große Bereitschaft der Menschen in Deutschland vor dieser radikalen Anti-Erneuerbaren Energien Gesetzgebung nicht erlahmt. Jetzt müssen neue Wege gefunden werden, wie die Investitionen in Erneuerbaren Energien unvermindert weitergehen. Nichts anderes fürchten die Atom- und Kohlekonzerne und deren willfährige große Koalition aus CDU/CSU/SPD mehr. Also: zeigen wir den Konzernen die rote Karte und investieren wir weiter in Erneuerbaren Energien.

EU-Kommission hat der EEG- Novelle zugestimmt

Viele fühlen sich erleichtert, gab doch Kommissar Almunia seinen Segen zur EEG-Novelle. Das war auch nicht anders zu erwarten. Hat doch Almunia seine klaren Ziele, die mit Merkel, Oettinger, Gabriel immer in eine Richtung gingen, erreicht: Die Abschaffung und Unwirksamkeit des erfolgreichsten Klimaschutzgesetzes EEG. Ab 2017 sollen nur noch Ausschreibungen möglich sein, eine Grundforderung Almunias und Oettingers seit Langem und auch die damalige Oppositionsführerin Merkel hatte die Abschaffung des EEG für 2007 als Voraussetzung der Union zur Zustimmung zur EEG-Novelle 2004 gefordert. Rot-Grün lehnte das ab und die Union stimmte gegen die Novelle 2004. Nun hat Merkel ihr Ziel 10 Jahre später doch noch erreicht. Die Strategie zur Abschaffung des EEG war genial und erfolgreich. Zuerst wird das Schreckgespenst des Endes der deutschen Industrie an die Wand gemalt, indem gedroht wird die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage abzuschaffen. Das Instrument war die unredliche Definition des EEG als Beihilfe, wobei der EuGH 2001 ausdrücklich betonte, dass das EEG keine Beihilfe sei.

Dennoch zog Almunia das EEG unter den Umweltbeihilferahmen und Wirtschaftsminister Gabriel akzeptierte das auch noch und sprach davon, dass man eben die EU-Notifizierung des EEG erreichen müsse. Dabei ist dieser Umweltbeihilferahmen, der das EEG fälschlicherweise als Beihilfe deklariert noch nicht einmal gültig, könnte also noch politisch wie juristisch angegangen werden. Doch auch Gabriel benötigte diese Argumentation um sein Ziel des Bestandschutzes der Kohle durchzusetzen.

Nun ist klar: „Großzügig“ hat auch Almunia die Industrieprivilegien des EEG weitgehend akzeptiert. Das wichtigere Ziel der Abschaffung des EEG wurde ja erreicht. Ein Pyrrhussieg: Denn auch Europa wird an den Folgen der sich nun weiter rasant erwärmenden Erde leiden. Die nun zementierte Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen wird die EU in eine immer tiefere politische Ohnmacht führen und ökonomisch über steigende fossile Rohstoffpreise weiter unter Druck setzen. Und die Chinesen reiben sich verwundert die Augen, warum die EU und Deutschland nach der Solarwirtschaft ihnen nun auch die anderen Zukunftsindustrien der Erneuerbaren Energien Technologien aktiv überlassen. China setzt voll auf ein EEG und hat die Zeit der planwirtschaftlichen Ausschreibungen längst hinter sich gelassen, weil sie eben die Technologieführerschaft voll beherrschen wollen. Geschichtsschreiber in der Vergangenheit haben immer analysiert, dass ganze Volkswirtschaften untergingen, wenn sie den Weg zur Erneuerung nicht fanden, sondern krampfhaft am Alten festhielten. Geschichtsschreiber werden später mal über die EU schreiben, dass sie ihre wirtschaftlich große Stärke verloren hat, weil sie aktiv den Wechsel auf Erneuerbare Energien trotz großer Anfangserfolge behindert hatte.

Berlin, den 14. Juli 2014