Energiewende und Vorrang für Klimaschutz in die Verfassung

Liebe Leserinnen und Leser,

(Dieser Beitrag wurde heute als Pressemitteilung versendet.)

Energiewende und Vorrang für Klimaschutz in die Verfassung

Friedl, Fahn und Fell fordern Klimaschutz nur mit Erneuerbaren Energien in die Verfassung

Zur Absicht der Bayerischen Staatsregierung nur das Wort „Klima“ in die Bayerische Verfassung aufzunehmen erklären die drei Sprecher des Volksbegehrens „Klimaschutz in die Verfassung – Das Energiewende-Volksbegehren“:

Patrick Friedl, 1. Sprecher: „Das schlichte Herauspicken nur des Wortes „Klima“ aus unserem Klimaschutz- und Energiewende-Volksbegehren durch die Staatsregierung betrachten wir als Missachtung unserer Volksinitiative. Klimaschutz geht nur mit einer Energiewende.“

Hans-Jürgen Fahn, 2. Sprecher: „Nur die Kombination von Vorrang für Klimaschutz und der vollständigen Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien als Staatsziele in der Bayerischen Verfassung sichern umfassende staatliche Anstrengungen gegen den Klimawandel verfassungsrechtlich ab. Wir brauchen eine bayerische Initialzündung bei der Energiewende.“

Hans-Josef Fell, 3. Sprecher: „Wir müssen Null-Emission an Klimagasen in Bayern schnellstmöglich erreichen. Dafür müssen jetzt die verfassungsrechtlichen Grundlagen mit der Aufnahme der Erneuerbaren Energien in der Verfassung geschaffen werden. Nur das Wort „Klima“ in der Verfassung wäre nichts als ein politisches Feigenblatt für das klimapolitische Versagen der Regierungen Seehofer und Söder.“

Patrick Friedl: MdL, 1. Sprecher des Volksbegehrens – Rückfragen an: Mobil 0176-29007960

Dr. Hans Jürgen Fahn: ehem. MdL, 2. Sprecher des Volksbegehrens

Hans-Josef Fell: Präsident Energy Watch Group, 3. Sprecher

Zur Initiative des Vereins „Klimaschutz – Bayerns Zukunft“, dem Volksbegehren „Klimaschutz in die Verfassung – Das Energiewende-Volksbegehren“:

Der Verein „Klimaschutz – Bayerns Zukunft“ arbeitet seit seiner Gründung 2008 vordringlich daran Klimaschutz und Erneuerbare Energien gemeinsam in die Bayerische Verfassung als Staatsziele zu bekommen. Die Initiative unter dem Titel „Klimaschutz in die Verfassung“ wurde als Volksbegehren im letzten Sommer mit Pressekonferenzen in München am 30. Juli und in Würzburg am 3. September gestartet. Bereits in einer ersten kurzen Sammel-Phase wurden in nur vier Wochen im September und Oktober 2018 etwa 15.000 Unterschriften an vielen Orten Bayerns gesammelt (mit großer Unterstützung aus vielen bayerischen Solarinitiativen). In Kürze wird eine zweite Phase gestartet und entsprechend bekannt gemacht werden, um die nötigen weiteren 10.000 Unterschriften einzusammeln.

Ziel des Volksbegehrens ist es mit einer Ergänzung der Bayerischen Verfassung in Art. 141 („insbesondere Klima“) Vorrang für den Klimaschutz in der Verfassung als Staatsziel zu verankern und mit einer Neufassung des Art. 152 die vollständige Umstellung der Energieversorgung (in allen Sektoren) auf erneuerbare Energien in Bayern fest zu schreiben. Mit unserem Volksbegehren werden Vorrang für Klimaschutz und Energiewende als miteinander verbundene Staatsziele gesehen, als künftige Leitlinie staatlichen Handelns.

Die CO2-Emissionen müssen schnellstmöglich auf Null gesenkt werden. Hierzu ist rasche und vollständige Energiewende zwingende Voraussetzung. Nur so kann Bayern seiner Verantwortung für das Klimaabkommen von Paris gerecht werden. Nur wenn es gelingt, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, können die schlimmsten Folgen des Klimawandels verhindert werden.

Hammelburg, 25. Februar 2019

Ihr Hans-Josef Fell