Brexit? Nicht bei der nuklearen Zusammenarbeit!

Liebe Leserinnen und Leser,

Brexit? Nicht bei der nuklearen Zusammenarbeit!

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Entwurf für ein Abkommen über die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (UK) veröffentlicht.

In diesem Entwurf sind weitgehende Vereinbarungen von EU-Seite vorgeschlagen, die eine enge Zusammenarbeit im Atomsektor vorsieht. So sollen EU und UK weiterhin in wesentlichen Punkten, wie der Förderung der Forschung von Kernspaltung und Kernfusion für Energieanwendungen, eng kooperieren. 

Die Forschungszusammenarbeit z.B. für neue Atomreaktortypen, wie kleine und mittlere Reaktoren (SMRs); die Kernfusion; der Austausch von Wissen; der Handel mit nuklearen Brennstoffen, ja, sogar mit angereichtem Uran, welches für Atombomben und Forschungsreaktoren benötigt wird und viele andere für eine nukleare Wirtschaft notwendige Aktivitäten sollen nach Willen der EU weiter möglich sein.

Damit würden Förderung und Unterstützung von Atomenergie zwischen EU und UK auch nach dem Brexit in umfangreicher Art und auf hohem Niveau ähnlich wie bisher aufrechterhalten. Ganz so, als wenn das Vereinigte Königreich weiter Mitglied von EURATOM wäre.

In den politischen Diskussionen vor dem Brexit war immer die Rede davon, dass ein Brexit auch ein EURATOM-Exit sein müsse. Das wäre ja gleichbedeutend mit dem Ende der EU-Förderung und Zusammenarbeit mit UK im atomaren Sektor. Zwar stimmten tatsächlich im Januar 2020 das britische Parlament und das EU-Parlament dem Brexit-Abkommen zu, mit dem das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM austrat.

Aber bei Realisierung des jüngst vorgelegten Partnerschaftsentwurfs würde die Kooperation im Atomsektor fast wie bisher weitergehen. Zwar wird in dem Vorschlag betont, dass sich die nukleare Zusammenarbeit nur auf die friedliche Nutzung der Kernenergie beschränken soll, doch solche Absichtserklärungen waren immer das offizielle Ziel in nuklearer Zusammenarbeit zwischen den Nationen. Am Ende hatten aber doch Länder wie Pakistan oder Indien, die Atombombe entwickeln können, obwohl es „nur“ eine nukleare Zusammenarbeit in der „friedlichen Atomenergie“ mit den Nuklearmächten gab.

Da nukleare Zusammenarbeiten sich häufig im Dual-Use-Sektor aufhalten, wo die friedliche Nutzung von der militärischen kaum zu trennen ist, ist auch mit diesem Partnerschaftsabkommen zu erwarten, dass die atomare Aufrüstung von Großbritannien und Frankreich über das Partnerschaftsabkommen zwar nicht offiziell, aber doch im grauen Bereich gemeinschaftlich stattfinden kann. Mit Sicherheit fällt eine Brennstofflieferung aus der EU für den neuen britischen Atomreaktor Hinkley Point unter die erlaubte „friedliche Nutzung“. Dass aber gerade aus Hinkley Point Atommaterial für die Modernisierung der britischen militärischen Atom-U-Boote kommen soll, ist längst klar geworden.

Dabei haben soeben erst drei ehemalige hochrangige britische Admirale, angesichts der finanziellen Belastungen durch die Corona-Krise in einem Brief an die Regierung, die milliardenschwere Finanzierung von Aufrüstung und Betrieb der britischen Trident-Atom-U-Boote in Frage gestellt.  

Es ist bezeichnend für die von der Atomwirtschaft beherrschte EU-Kommission – mitsamt den Mitgliedländern wie Frankreich, Tschechien, Ungarn, Slowakei und anderen, die immer noch an der teuren und gefährlichen Atomenergie festhalten – dass sie den EURATOM-Ausstieg des Vereinigten Königreichs de facto mit diesem Partnerschaftsvertrag wieder aushebeln wollen. Offensichtlich will die Atomwirtschaft auch nach dem Brexit weiter intensiv zusammenarbeiten, allen Gefahren und Erkenntnissen zum Trotz, dass Atomkraft heute wirtschaftlich niemals mehr mit den Erneuerbaren Energien mithalten kann.  

 

Hammelburg, 06. April 2020

Ihr Hans-Josef Fell