Altmaiers Windgipfel wird kein Ende der Windkraftblockade bringen

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Altmaiers Windgipfel wird kein Ende der Windkraftblockade bringen

Auf dem gestrigen Windgipfel von Wirtschaftsminister Altmaier zeichnen sich als Ergebnis nur minimale Korrekturen bei der Frage nach der Bereitstellung von mehr Windkraftflächen ab. Eine Korrektur der verfehlten Umstellung im EEG auf Ausschreibungen wird es aber nicht geben, da sie nicht in das Zentrum der Forderungen gestellt wurde. Nötig wäre neben dem Bereitstellen von mehr Windkraftflächen ein Zurück zu festen Einspeisetarifen zumindest für Investitionen unter 40 MW.

Weder der Bundesverband Windenergie (BWE), noch andere Windkraftbefürworter haben eine fundamentale Korrektur des verheerenden EEG 2017 gefordert. Das EEG 2017, verantwortet von Minister Altmaier, hatte ja die Grundlage für den Einbruch der Windkraftinvestitionen geschaffen. Verursacher Altmaier wurde dafür nicht zur Rechenschaft gezogen, dass er mit dem Wechsel zu Ausschreibungen die einst blühenden und Akzeptanz schaffenden Bürgerenergieprojekte erstickt hatte. Er wurde auch nicht zur Verantwortung gezogen dafür, dass das Ausschreibungsvolumen viel zu klein ist, um wirksamen Klimaschutz und eine Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien herbeizuführen.

Dabei sind die wissenschaftlichen Belege, dass Ausschreibungen die Bürgerenergien und damit den Löwenanteil der Investitionen blockieren, längst vorgelegt. Auch weltweit zeigt sich in verschiedenen Analysen, dass die Länder, die dem fatalen deutschen Beispiel der Umstellung auf Ausschreibungen folgten ebenfalls mit Einbrüchen in den Investitionen zu kämpfen haben.

Die Energy Watch Group (EWG) hatte erst Anfang diesen Jahres eine aktualisierte Studie dazu vorgelegt, in die auch viele andere Erkenntnisse z.B. vom Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS) in Potsdam oder dem internationalen Verband für Windenergie (WWEA) eingeflossen sind.

Erst vor wenigen Tagen die WWEA eine neue Analyse vorgelegt, die besagt, dass die Bundesregierung alle selbst genannten Ziele mit der Umstellung auf Ausschreibungen verfehlte. Es bleibt ein Rätsel, warum selbst der Bundesverband Windenergie (BWE) nicht das Zurück zu den festen Einspeisetarifen in den Mittelpunkt seiner Forderungen stellt. Er selbst trägt damit einen Teil der Verantwortung dafür, dass es auch in den nächsten Jahren zu wenig Investitionen in die Windkraft geben wird.

Natürlich ist es zentral zu fordern, dass mehr Flächen für Windenergie bereitgestellt werden müssen. Angesichts der Klagen von Windkraftgegnern, Naturschutzverbänden – allen voran dem NABU – und länderspezifischen Blockaden, wie die bayrische 10H Regelung oder überzogene Regelungen bei der Flugsicherung gibt es zu wenig Windkraftflächen. Das muss selbstverständlich korrigiert werden.

Aber was nützen mehr Flächen, wenn das Ausschreibungsvolumen nicht erhöht wird und mit fehlenden bürgerlichen Investitionen vor Ort keine Akzeptanz geschaffen wird. Die hohe Akzeptanz wird mit bürgerlichen und genossenschaftlichen Investitionen und fairen kommunalen „Windpakten“ geschaffen, die die Kommunen in die Einnahmen aus der Windkraft vor Ort einbinden.

Lernen kann man das vom Landkreis Rhein-Hunsrück. Dort wurde die unglaublich positive ökonomische Entwicklung und die Akzeptanz für Windkraft mit der festen Einspeisevergütung durch das EEG geschaffen. Doch auch heute sind dort mit dem Wechsel zu Ausschreibungen die Windkraftinvestitionen eingebrochen, trotz vorhandener Flächen. Denn bürgerliche Investitionen finden so nicht mehr statt, auf Grund der hohen finanziellen und bürokratischen Auflagen und Risiken, die nun mal mit Ausschreibungen verbunden sind.

Es zeichnet sich ab, dass es mit dem gestrigen Windgipfel vielleicht etwas mehr Windflächen geben könnte. Diese werden dann von Investoren aus der Großfinanz zu einem nur geringen Teil belegt, weil die Ausschreibungen nur ihnen die ökonomischen Teilhabebedingungen liefern. Das Ausschreibungsvolumen bleibt dadurch als viel zu niedriger Deckel erhalten. Einzelne Feigenblattprojekte für Genossenschaften wird es vielleicht auch geben, wenn innerhalb des Ausschreibungsdesigns die Bedingungen für Bürgerenergie etwas verbessert werden. Aber so wird nicht die notwendige Dynamik für Bürgerenergien entstehen, die wir für wirksamen Klimaschutz benötigen, etwa um in 10 GW Windkraft pro Jahr zu investieren. Außerdem wird auch der Widerstand von Windkraftgegnern nicht abnehmen, weil die Großfinanz als maßgeblicher Akteur des Windausbaus dominant bleibt.

Die zwingend erforderliche Abschaffung der Ausschreibungen unterhalb 40 MW wird es nicht geben, da sie von niemandem auf dem Windgipfel in das Zentrum der Forderungen gestellt wurden. Der Klimaschutz war klar der Verlierer auf dem gestrigen Windgipfel.

Hammelburg, 6. September 2019

Ihr Hans-Josef Fell