Windkraft macht nicht krank, aber die Angst davor verhindert Windkraft

Liebe Leserinnen und Leser,

Windkraft macht nicht krank, aber die Angst davor verhindert Windkraft

Immer wieder werden vor allem von Windkraftgegnern Ängste in der Bevölkerung gegenüber gesundheitlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen, insbesondere durch Infraschall geschürt.

Dass diese Ängste keine wissenschaftliche Grundlage haben, hat nun die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Bundestagsanfrage der FDP erneut bestätigt.

Tenor der FDP-Anfrage war vor allem, ob denn die vergrößerten Abstände für Windkraftanlagen von der Wohnbebauung, wie in Bayern die 10H-Regelung, die Akzeptanz der Bevölkerung für Windkraft erhöht habe und die Bundesregierung nun weitere Notwendigkeiten für ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern sehe.

Bezeichnenderweise interessierte sich die FDP zumindest in dieser Anfrage überhaupt nicht dafür, wie sich denn die größeren Abstände zur Wohnbebauung auf den Ausbau der Windkraft und damit auf den Klimaschutz auswirkt.

Dagegen setzte die FDP in ihrer Anfrage einen Schwerpunkt auf die Ängste über Lärmbelästigung und möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen durch Infraschallemissionen. Die Fragen erwecken den Eindruck, dass die FDP sich entweder weigert die verschiedenen Studien über Infraschallemissionen von Windrädern zu beachten oder dass sie deren Ergebnisse nicht akzeptieren möchte.

Jedenfalls weist die Bundesregierung auf mehrere längst veröffentlichte Studien hin, die keine Gesundheitsgefährdungen erkennen können, insbesondere eine Studie des Umweltbundesamts (UBA) („Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen“).

Diese UBA Studie, stellt heraus, dass „eine Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen (WEA) nach heutigem Stand der Forschung, im Vergleich mit anderen (natürlichen und anthropogenen) Quellen, sehr gering ist.“ Weiterhin zeigt die Studie, dass es bisher keine Hinweise über negative Auswirkungen der  Immissionsschallpegel in Form von auralen Effekten auf das Gehör der Menschen in der Umgebung von WEA gibt. Unter auralen Wirkungen versteht man direkte, physiologische Auswirkungen von Lärm mit hohen Schallpegeln auf das menschliche Ohr. Verwiesen wird auch auf eine umfangreiche Literaturstudie über mögliche Gesundheitsauswirkungen durch Infraschall am Massachusetts Institute of Technology, USA. Ergebnis dieser Studie ist ebenfalls, dass keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind.

Befürchtungen über negative gesundheitliche Auswirkungen von WEA sind daher unbegründet. Einwohner, die in der Nähe von WEA wohnen, müssen sich keine Sorgen um ihre Gesundheit machen.

Dagegen sind die unbegründeten Ängste von kleinen Teilen der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren der Windkraftanlagen auch eine erhebliche Ursache dafür, dass Deutschland seine Klimaschutzziele nicht mehr einhalten kann. In Bayern haben die durch den angeblichen Schutz der Bevölkerung durch Lärmemissionen erlassenen größeren Abstandsregelungen (10H-Regelung) den Ausbau der Windenergie faktisch zum Erliegen gebracht.

In 2018 wurden bis Ende März in Bayern keine neuen Anlagen mehr genehmigt und nur noch acht früher genehmigte Windkraftanlagen in Betrieb genommen, im vergangenen Jahr waren es noch 111. Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Landtagsanfrage der Grünen hervor.

Damit bestätigen sich in schlimmster Weise alle Befürchtungen, die mit der Einführung der 10H-Regelung gemacht wurden: Der völlige Einbruch des Windkraftausbaus in Bayern und ein schlimmer Schlag gegen den Klimaschutz.

Die unbegründete Angst vor gesundheitlichen Auswirkungen der Windkraft hat nicht nur in Bayern dazu beigetragen, den Klimaschutz in Deutschland auszubremsen. Alle, auch die Windkraftgegner, werden dies noch bitterböse bezahlen müssen, mit immer schlimmeren katastrophalen Auswirkungen durch Schäden wie Überschwemmungen oder Dürren, die sie auch persönlich treffen werden.

Es wird Zeit für einen endlich wieder aktiven Klimaschutz auch in Bayern, doch dafür muss u.a, auch die 10H-Regelung endlich abgeschafft werden. Die von der bayerischen CSU mitgeführte Bundesregierung bestätigt ja selbst, dass es dafür keine gesundheitliche Begründung gibt.

 

Hammelburg, den 17. Juli 2018

Ihr Hans-Josef Fell