Pressemitteilung: 10H-Gesetz vor dem Bayerischen Verfassungsgericht

10H-Gesetz vor dem Bayerischen Verfassungsgericht
Mündliche Verhandlung der Klagen von Fell und Friedl am 12. April in München
Die schon lange erwartete mündliche Verhandlung zu der am 21. November 2014 eingereichten Klage von Hans-Josef Fell und Patrick Friedl gegen das 10H-Gesetz findet am 12. April 2016 in München statt. Die Klage wird zusammen mit den Klagen der Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern und der SPD verhandelt.
Hans-Josef Fell: „Es ist höchste Zeit, dass in dieser Sache verhandelt und entschieden wird. Der wirtschaftliche Schaden in der Windkraftbranche in Bayern ist längst beträchtlich. Aktuell gibt es in Bayern keine nennenswerten Investitionen mehr in Erneuerbare Energien, die den heute noch großen Atomstromanteil Bayerns bis 2022 ersetzen könnten.  Der beschlossene Atomausstieg  und die Energiewende in Bayern wurde insbesondere durch das 10H-Gesetz jäh abgebremst.“ Patrick Friedl: „Die Zahl der Anträge und Genehmigungen für Windkraftanlagen in Bayern ging im Jahr 2015 infolge des 10H-Gesetzes drastisch zurück. So gab es 2015 in ganz Bayern nur 25 Anträge für Windkraftanlagen. 2014 waren es noch über 300 Anträge.“ Fell und Friedl hoffen darauf, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof noch in diesem Jahr das 10H-Gesetz als verfassungswidrig und damit für nichtig erklären wird. Andernfalls ist der beschlossene Atomausstieg kaum mehr zu realisieren. 

10H-Gesetz und Klage

Im November 2014 verabschiedete der bayerische Landtag (mit Mehrheitsentscheidung der CSU-Landtagsfraktion) das 10H-Gesetz, das faktisch die Errichtung von Windkraftanlagen im Umkreis von etwa zwei Kilometern um Wohnbebauung ausschließt. Damit bleiben aktuell nur noch winzige Flächen in Bayern für neue Windkraftanlagen übrig. Gegen dieses Gesetz haben Hans-Josef Fell und Patrick Friedl (unterstützt vom Verein Klimaschutz Bayerns Zukunft e.V.) am 21. November 2014 Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben.