Stellungnahmen gegen das britische Atom-EEG

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Wie vielfach berichtet will die britische Regierung ihre Atompläne durchsetzen, indem sie eine über 35 Jahre gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für Atomstrom mit vollem Inflationsausgleich und Vergütungssätzen weit über der deutschen Solarstromvergütung einführt.

Die EU-Kommission prüft das britische Anliegen aktuell als unzulässige Beihilfe. Unternehmen, die sich in diesem unlauteren Wettbewerb benachteiligt fühlen, sollten im laufenden Verfahren (Frist bis 8. April 2014) Stellungnahmen abgeben. Dies gilt nicht nur für britischen Investoren in Erneuerbare Energien, sondern EU-weit, da sich zum Einen alle Unternehmen prinzipiell auf dem britischen Strommarkt engagieren können und zum Anderen auch andere, vor allem osteuropäische Länder ähnliche Atom-EEG-Pläne haben.

Wer als Unternehmen jetzt Einspruch erhebt, ist später auch klageberechtigt. Er würde damit erhebliche Unsicherheiten für die Investoren verursachen, was dazu führen kann, dass die Investoren ihre Atompläne fallen lassen.

Unterstützung für die Stellungnahmen gibt das Anwaltsbüro Becker Büttner Held (BBH) über die in Europarechtsfragen versierte Juristin Dörte Fouquet. Es werden noch möglichst viele Unternehmen gesucht, damit die Stellungnahmen vor der EU-Kommission starkes Gewicht bekommen. Für die Unternehmen entstehen keine Kosten.

Näheres und den Kontakt zu BBH erfahren Sie in diesem  default Leitfaden für Unternehmen zur Stellungnahme gegen die britischen Atompläne .

Berlin, den 27. März 2014

Ihr Hans-Josef Fell