Fragen und Antworten zum Thema EEG-Photovoltaik 2012-03-08.pdf

Das neue Gesetz wird eine Kombination sein aus dem bestehenden EEG, den Gesetzentwurf mit seinen Änderungen zum EEG sowie dem Änderungsantrag von Union und FDP, der am 28. März im Umweltausschuss und am 29. März im Plenum des Bundestages gemeinsam mit dem Gesetzwurf beschlossen wird.

Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum EEG

Die Preise für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind in den vergangenen Jahren stark gesunken. Hierdurch kam es in den Jahren 2010 und 2011 zu ei- nem sehr hohen Zubau an neuen Anlagen. Dieser Zubau wurde durch die Absenkung der Vergütung um 15 Prozent zum 1. Januar 2012 verstärkt, da die sich deutlich vor dem Jah- reswechsel abzeichnende Höhe der Absenkung erhebliche Vorzieheffekte zum Ende des Jahres 2011 bewirkte. Trotz dieser Absenkung stellen die derzeitigen Vergütungssätze we- gen der fortgesetzt stark gesunkenen Systempreise weiterhin eine Überförderung dar. Daher werden durch dieses Gesetz die Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie entsprechend angepasst und wird der Ausbau zielgerichtet auf den Zubaukorridor der Bun- desregierung zurückgeführt. Um zukünftig Vorzieheffekte zu vermeiden, wird außerdem die Degression der Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie verstetigt und eine monatliche Absenkung vorgesehen.

Gesetzentwurf PV-Vergütung der Minister Rösler und Röttgen (29.02.2012)

Die Preise für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind in den vergangenen Jahren stark gesunken. Hierdurch kam es in den Jahren 2010 und 2011 zu ei- nem sehr hohen Zubau an neuen Anlagen. Dieser Zubau wurde durch die Absenkung der Vergütung um 15 Prozent zum 1. Januar 2012 verstärkt, da die sich deutlich vor dem Jah- reswechsel abzeichnende Höhe der Absenkung erhebliche Vorzieheffekte zum Ende des Jahres 2011 bewirkte. Trotz dieser Absenkung stellen die derzeitigen Vergütungssätze we- gen der fortgesetzt stark gesunkenen Systempreise weiterhin eine Überförderung dar. Daher werden durch dieses Gesetz die Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie entsprechend angepasst und wird der Ausbau zielgerichtet auf den Zubaukorridor der Bun- desregierung zurückgeführt.

Hintergrundpapier: Fragen und Anworten zum Thema EEG-Photovoltaik

Die Formulierungshilfe der beiden Minister, welche letztlich ein Gesetzentwurf ist, sieht vor, dass die Regelungen ab 9. März in Kraft treten sollen. Es ist allerdings denkbar, dass dieses Datum im Laufe des Gesetzgebungsprozesses noch verändert wird. Sollte dies der Fall sein, dann wäre der wahrscheinlichste Termin der 1. April. Jedes spätere Datum muss als unwahrscheinlich betrachtet werden. Bislang wurde von Union und FDP immer der erste April als Datum einer Änderung genannt. Jetzt den 9. März in den Gesetzesvorschlag zu schreiben, lässt damit all diejenigen im Regen stehen, die im Vertrauen auf die Aussagen der schwarz-gelben Politiker tausende Euro in die Hand genommen haben.

Röslers Begründung zum Solarausstiegsgesetz

Die vorliegende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes betrifft die Förderung der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie. Zur Begrenzung der Kosten des Ausbaus der Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie wird, ausgehend von einer angestrebten Gesamterzeugungsleistung der PV-Anlagen für Ende des Jahres 2020 in Höhe von 33.300 MW, ein Zubauziel für PV-Anlagen festgelegt. Dieses wird deutlich unter dem bislang in § 20a zu Grunde gelegten Zubaukorridor von 2.500 bis 3.500 MW jährlich liegen. Darüber hinaus wird der bisherige Absenkungsmechanismus des § 20a weiterentwickelt. Anders als nach dem bisherigen System des „atmenden Deckels“ werden die Vergütungssätze nicht um im Vorhinein festgelegte Prozentsätze abgesenkt, die auf einer notwendig fehleranfälligen Abschätzung der zu erwartenden Kostendegression bei den Errichtungskosten beruhen. Vielmehr ergibt sich die Absenkung oder Erhöhung der Vergütung aus einem Selbststeuerungsmechanismus, der auf der Abweichung des beobachteten Zubaus von dem angestrebten Zubau beruht.

Röslers Gesetzentwurf zum Solarausstieg

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, berichtigt BGBl. I S. 2255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

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Gesprächsergebnisse und Beobachtungen aus China

Offensichtlich bereitet die chinesische Führung eine gesetzliche Kontrolle der CO2- Emissionen vor. Wie die China Daily am 7. Dezember berichtet gibt es eine regierungsamtliche Blaupause, die weitreichende Vorschriften für die nationale Ebene und die Provinzregierungen vorbereitet. So sollen national für jede Einheit des GDP 17 Prozent der Emissionen bis 2015 reduziert werden, auf der Basis von 2010. 2009 hatte die Regierung bereits beschlossen, die Kohlenstoffintensität bis 2020 um 40 bis 45 Prozent zu verringern. Die Auflagen der Provinzen hängen von deren Entwicklungsgrad ab. So sollen beispielsweise die industrieintensive Provinz Guangdong die Kohlenstoffintensität um 19,5 Prozent reduzieren, die unterentwickelten Provinzen Qinghai und Tibet dagegen nur 10 Prozent.

Leaflet Global Cooling

enewable energy sources and sustainable policy options, including energy efficiency and energy conservation, can provide long-term solutions for key- problems of industrialized, developing and transition countries by providing clean and domestically available energy and, at the same time, decreasing dependence on fossil fuel imports and reducing greenhouse gas emissions. The book series will serve as a multi-disciplinary resource linking renewable energy and other sustainable materials with human society. The book series fulfils the rapidly growing worldwide interest in sustainable solutions. It covers all fields of renewable resources and their possible applications will be addressed not only from a technical point of view, but also from economic, financial, social, political, legislative and regulatory viewpoints.

Stellungnahme im Rahmen der grenzüberschreitenden Konsultation zum polnischen Kernenergieprogramm

Stellungnahme im Rahmen der grenzüberschreitenden Konsultation zum polnischen Kernenergieprogramm