Bürokratische und finanzielle Hürden bei Erneuerbaren Energien endlich abbauen!

Bürokratische und finanzielle Hürden bei Erneuerbaren Energien endlich abbauen!

 

Liebe Leserinnen und Leser,

im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition steht bezüglich der Solarenergie geschrieben: „Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern.“

Ein in der Tat sehr wichtiges Ziel, denn hier liegen versteckte und in der öffentlichen Debatte kaum wahrgenommene Hemmnisse und finanzielle Belastungen, die vielen PV-Anlagenbesitzer*innen das Leben schwer machen und Interessierte abschrecken, überhaupt eine PV-Anlage auf ihr Dach zu bauen.

In diesem Kontext blicken die meisten auf die EEG-Novelle, bei der es in der Tat viele Hemmnisse abzuschaffen gilt. Auch die oft abstrusen Vorschriften im Baurecht, im Denkmalschutzrecht sowie die vielfach willkürlichen Ablehnungen örtlicher Behörden in der allgemeinen Genehmigungspraxis müssen endlich durch ein politisches Machtwort, oder besser noch – durch ein Bundesgesetz beseitigt werden. Die durch steigende Energiepreise, Klimawandel und die Notwendigkeit eines Sofortboykotts russischer Energielieferungen hervorgerufene Energienotlage ist Grund genug, diese bürokratischen Absurditäten endlich offensiv anzugehen.

Wer sich für Praxisbeispiele ebendieser höchst problematischen Bürokratie in allen Bereichen der Erneuerbaren Energien interessiert, wird in dem kürzlich erschienenen Buch „Klimaschänder“ von Andreas Markowski fündig. In diesem hat der Autor Beispiele der Verhinderung von Erneuerbaren Energien zusammengetragen, die er selbst in seiner Heimat rund um Freiburg leidvoll erleben musste und, die man teilweise nicht für möglich halten würde.

Es ist allen Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung anzuraten, dieses kleine, aber dennoch brisante Buch zu lesen. Es könnte dazu dienen, ihnen die Augen zu öffnen bezüglich der perfiden Methoden in einigen deutschen Amtsstuben, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien bisher verhindert haben und es weiterhin tun. Aus diesen Erkenntnissen sollten im nächsten Schritt entsprechende gesetzliche Aktivitäten entstehen, die der beschriebenen Genehmigungswillkür und der bürokratischer Schikane endlich Einhalt gebieten.

Auch im Steuerrecht gibt es Auswüchse, die viele PV-Besitzer*innen oft noch nachträglich erschrecken lassen, wenn der Bau der Anlagen längst vollzogen ist. So verschicken Zollämter seit Monaten Briefe zur Erhebung der Stromsteuer an PV-Dachanlagen- sowie Blockheizkraftwerksbesitzer*innen, in denen diese in kaum verständlichem Amtsdeutsch dazu auffordern, zu erklären, ob die Personen denn die Anmeldepflichten und Befreiungsanträge zur Stromsteuer schon erledigt hätten.

Dabei ist im Stromsteuergesetz klar geregelt, dass PV-Dachanlagen bis 1 Megawatt und Blockheizkraftwerke bis 50 kW davon befreit sind, sofern sie nicht Strom an Dritte (nicht Netzeinspeisung) abgeben. Das ist bei den allermeisten PV- oder BHKW-Besitzer*innen nicht der Fall, sodass diese von dem beschriebenen Sachverhalt überhaupt nicht betroffen sind.

Statt diese für Lai*innen schwer zu verstehenden und somit für Verwirrung stiftenden Schreiben herauszusenden, hätten die Zollbeamt*innen dies selbst herausfinden können, da sie die Schreiben wohl an alle im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrierten Anlagenbesitzer*innen versenden. Genau in diesem Register steht die Größe der Anlage, sodass die Zollbeamt*innen unschwer hätten herausfinden können, wer überhaupt eine Anlage der Größe besitzt, die unter die Stromsteuerpflicht fallen könnte.

In einem gut recherchierten Artikel im PV-Magazine hat der Steuerfachmann für PV-Anlagen Thomas Seltmann, der sich außerdem in den Anfangsjahren der Energy Watch Group mit großem Engagement für deren Aufbau eingesetzt hat, dieses Schreiben der Zollämter genau durchleuchtet und praktische Handlungsempfehlungen für Betroffene formuliert.

Sofern auch Sie ein entsprechendes Schreiben vom Zollamt bekommen haben, empfehle ich, diesen Artikel aufmerksam zu lesen. Ein Großteil der Adressierten wird dann schnell erkennen, dass sie von der Aufforderung zur Zahlung der Stromsteuer eben nicht betroffen sind. Gemäß Seltmanns Empfehlung reicht es in diesen Fällen, folgenden Mustertext an die Zollämter zurückschreiben, um die Sache erledigt zu wissen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin aufgrund der Steuerbefreiung nach §9 Abs (1) Nr. 3 a) StromStG von der Stromsteuer befreit, da gemäß §10 Abs (2) Nr. 1 StromStV (für die Photovoltaikanlage bis 1 MW) und Nr. 2 (für das BHKW bis 50 kW) eine allgemeine Erlaubnis für die stromsteuerbefreite Entnahme des Stroms besteht und es gemäß §4 Abs. (1) Satz 2 StromStG (mit Bezug auf den befreiten Selbstverbrauch nach §9 Abs 1 Nr. 3 a) StromStG) einer Erlaubnis als Versorger oder Eigenerzeuger nicht bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Finanzminister Lindner wäre gut beraten, solch unsinnige Vorgehensweisen seiner unteren Behörden zu unterbinden und ähnliche, den Ausbau der Erneuerbaren Energien hemmende steuerlichen Vorschriften endlich auf den Prüfstand zu stellen und ggf. abzuschaffen. Sprach er doch jüngst völlig richtig von „Erneuerbaren Energien als Freiheitsenergien“. Er sollte daher all seine Steuerbehörden anweisen, durch die Abschaffung ebendieser unsinnigen steuerlichen Hürden offensiv zum Bau von Erneuerbaren Energien zu ermutigen statt zur Verunsicherung Bauwilliger beizutragen und damit den Ausbau ebendieser Freiheitsenergien erheblich zu hemmen.

 

Hammelburg, 29. März 2022,

Ihr Hans-Josef Fell