Kompromiss zum Klimapaket zementiert Blockade der Bürgerenergie

Liebe Leserinnen und Leser,

 Kompromiss zum Klimapaket zementiert Blockade der Bürgerenergie

 Der Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat hat sich gestern darauf verständigt, die CO2-Steuer auf 25€ pro Tonne zu erhöhen und als sozialen Ausgleich den Strompreis zu verringern, indem die EEG-Umlage mit den Einnahmen aus der CO2-Steuer gesenkt wird.

Was vordergründig positiv für den Klimaschutz erscheint (der neu vereinbarte CO2-Preis ist deutlich höher als im ursprünglichen Beschluss der Bundesregierung), entpuppt sich bei näherem Hinsehen als kontraproduktiv für den Klimaschutz. Denn die teilweise steuerliche Finanzierung der EEG-Umlage wird das EEG sehr wahrscheinlich als Beihilfe einordnen, wodurch die Europäische Kommission dem EEG Vorgaben für dessen Ausgestaltung aufzwingen kann.

Infolgedessen wird die Kommission voraussichtlich wie bisher Ausschreibungen vorschreiben. Dieser Ausschreibungszwang hat bei der EEG-Novelle 2017 dazu geführt, dass die Bundesregierung auch bei der Windkraft den Wechsel von festen Einspeisevergütungen zu Ausschreibungen vollzogen hat. Das Ergebnis: Die Windkraftinvestitionen sind 2019 um 85% gegenüber 2018 eingebrochen, es folgten Massenentlassungen und Insolvenzen in der Windbranche. Der für den Klimaschutz zwingend erforderliche Ausbau der Windkraft ist praktisch gestoppt

Wer beim Verfolgen der medialen Debatte nach den oben erwähnten Gründen sucht, wird nicht fündig, sondern liest, dass die Flächen für die Windkraft aufgrund von Klagen von Naturschützer*innen und Anwohner*innen massiv dezimiert werden und deshalb Windkraftinvestor*innen keine Flächen mehr finden. Falsch ist das nicht, diese Entwicklung hat aber ebenfalls seinen Ursprung in der Umstellung von Einspeisevergütungen auf Ausschreibungen. Denn die Widerstände von Naturschützer*innen und Anwohner*innen existierten in den Jahren davor ja auch. Doch mit der festen Einspeisevergütung gab es im ländlichen Raum auch sehr viele aktive Klimaschützer*innen, die meist mit Hilfe von Genossenschaften die Windkraftprojekte vor Ort verwirklichten. Dabei hatten diese damals nicht nur einen ökologischen, sondern auch einen ökonomischen Vorteil.

Genau diese bürgerlichen Investor*innen waren der Garant dafür, dass die Entscheidungen auf kommunaler Ebene häufig pro Windkraft getroffen wurden und sich die – zwar lauten aber wenigen – Windkraftgegner*innen nicht überall durchsetzen konnten.

Mit der Umstellung auf Ausschreibungen ist aber diesen vielen Klimaschützer*innen die ökonomische Grundlage entzogen worden. Sie können keine Windkraftinvestitionen mehr tätigen, da die Hürden für eine Teilnahme an Ausschreibungen für sie hohen planerischen Aufwand bedeuten und vor allem finanziell nahezu unüberwindbar sind. Genau deshalb setzen sich vor Ort wesentlich weniger Windkraftbefürworter*innen engagiert ein, während die Windkraftgegner*innen die kommunale öffentliche Debatte über neue Windkraftflächen dominieren und meist gewinnen. Mit der Folge, dass keine Flächen mehr bereitgestellt werden.

Zurück zum Effekt des im Vermittlungsausschuss verabredeten Klimapakets: Die staatliche Finanzierung der EEG-Umlage wird das Diktat der EU-Kommission zur Ausschreibungspflicht zementieren, davon wäre insbesondere die Windkraft betroffen, – sie stellt aber auch für Freiflächen-PV- oder Biogasanlagen eine große Hürde dar.

Im Clean Energy Package der EU sind zwar Energiegemeinschaften explizit privilegiert und können theoretisch bis zu einer niedrigen Investitionsschwelle auch von der Ausschreibungspflicht befreit werden. Die Bundesregierung müsste dies nun endlich in nationales Recht umsetzen, was sie aber bislang nicht tut. Daher wird das Ergebnis zum Klimapaket im Vermittlungsausschuss die Blockade der Bürgerenergie weiter zementieren. 

Die Bundesregierung hätte den Ausschreibungszwang nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes 2019 bereits im EEG korrigieren können, sofern sie keine steuerliche Finanzierung der EEG-Umlage vornimmt, doch genau dies wird durch den Beschluss des Vermittlungsausschusses nun blockiert.

Die vereinbarte Senkung der EEG-Umlage, finanziert durch die CO2-Steuer trägt also dazu bei, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin auf sehr niedrigem Niveau zu halten,  da auch der höhere CO2-Preis von €25 pro Tonne bei weitem nicht in der Lage sein wird, von selbst einen Investitionsanschub für Ökostrom mit sich zu bringen. Damit ist das gesamte Ergebnis des Vermittlungsausschusses keine Hilfe für den Klimaschutz. Denn der Ökostromausbau ist das zentrale Element eines wirkungsvollen  Klimaschutzes.  Nur mit ihm können die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr weitgehend auf Nullemissionen umgestellt werden.

Hammelburg, 18. Dezember 2019

Ihr Hans-Josef Fell