Was geht nach der Bestätigung des 10 H-Gesetzes bei der Windkraft in Bayern noch?
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Was geht nach der Bestätigung des 10 H-Gesetzes bei der Windkraft in Bayern noch?
von Hans-Josef Fell und Patrick Friedl
Nach dem enttäuschenden Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum 10 H-Gesetz hat der uns Kläger, Hans-Josef Fell und Patrick Friedl, vertretende Rechtanwalt Loibl die nun gültige Rechtslage und damit die leider sehr eingeschränkten Möglichkeiten rechtlich analysiert. Gegen das Urteil stehen den Klägern leider keine weiteren geeigneten Rechtmittel zur Verfügung, insbesondere kommt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mangels Erfolgschancen nicht in Frage.
Für Alle, die trotz der 10 H-Regelung näher als 2000 Meter an Wohnbebauung heran wollen mit neuen Windkraftanlagen, für die bieten sich gerade nach diesem Urteil wichtige verbesserte Grundlagen für die Verwirklichung solcher Projekte. Denn im Urteil gibt es immerhin einen positiven Aspekt, der bisher in der Öffentlichkeit noch kaum wahrgenommen wurde: Die Einspruchsmöglichkeiten von Nachbargemeinden gegen Bauvorhaben von Windkraftanlagen innerhalb von 10 H im Rahmen der Aufstellung neuer Bauleitpläne sind vom Gericht als verfassungswidrig erklärt worden. Das Einvernehmen der Nachbargemeinde zu Bebauungsplänen, die geringere Abstände als 10 H zulassen, ist nun nicht mehr nötig. Ein kleiner Erfolg unserer Verfassungsklage.
Damit hat sich unsere Popularklage immerhin etwas gelohnt, auch wenn sie in der Hauptsache abgewiesen wurde. Dass Nachbarkommunen kein Mitwirkungsrecht bei windfreundlichen Kommunen haben, ist eine erhebliche Erleichterung gegenüber der bisherigen 10 H-Regelung.
Damit wurde immerhin zu einem kleinen Teil der Gesetzgebung der CSU Landtagsmehrheit Verfassungswidrigkeit bescheinigt und durch den Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt.
Auch wenn die Enttäuschung über das Urteil zurecht sehr groß ist, bleibt festzuhalten, dass der Ausbau der Windkraft in Bayern trotz der erschwerten Bedingungen vor Ort dann versucht werden kann, wenn Städte und Gemeinden auf ihren Gebieten wo möglich Bauleitplanung pro Windkraft machen und so 10 H kommunal außer kraft setzen. Klimaschutz und Atomausstieg erfordern das zwingend, auch wenn die CSU und die Bayerische Staatsregierung dies aktiv behindern. Darum gilt es jetzt dort aktiv zu werden, wo Kommunen Bebauungspläne pro Windkraft machen können. Das ist vor allem dort erfolgversprechend, wo bereits im Rahmen der Regionalplanung Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen wurden. Gehen wir’s an!
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