NRW-Initiative erreicht Beschluss für Grünstromvermarktungsverordnung

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NRW-Initiative erreicht Beschluss für Grünstromvermarktungsverordnung

Eine Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen um Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) hat im Bundesrat einen Beschluss zur Umsetzung einer Grünstromvermarktungsverordnung durchgesetzt. Die Aufforderung an die Bundesregierung, die im EEG 2014 festgeschriebene Verordnungsermächtigung für die Vermarktung von grünem Strom endlich auf den Weg zu bringen, ist wichtig und dringend notwendig, da eine direkte Vermarktung von heimischem Grünstrom wesentlich dazu beiträgt, die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung hoch zu halten. Paradoxerweise ist es den Stromkunden im Energiewendeland Deutschland seit der Abschaffung des Grünstromprivilegs nicht mehr möglich, reinen Ökostrom aus heimischen Quellen zu beziehen. Nachdem die Initiative aus Nordrhein-Westfalen die längst überfällige Umsetzung eingefordert hat, ist die Bundesregierung nun aufgefordert nicht länger zu blockieren und den Willen des Bundestages endlich ausführen.

Der Ball liegt jetzt bei der Bundesregierung, die den bisherigen Vorschlägen für ein Grünstrommarktmodell gerade erst aus europarechtlichen Gründen eine Absage erteilt hat (siehe Anhang). Gleichzeitig zeigte sich Bundeswirtschaftsminister Gabriel aber offen gegenüber neuen Vorschlägen einer Grünstromvermarktung, die eine ökologische Stromkennzeichnung für heimisch erzeugten EEG-Strom gewährleistet und gleichzeitig im Einklang mit den europarechtlichen Kriterien ist. Die neue EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Verstager hat längst verlauten lassen eine Ökostromregionalverordnung zu unterstützen.

Es genügt nicht nur den Strom zu zertifizieren, es braucht auch ökonomische Anreize, wie die Befreiung von der EEG-Umlage, die Aufrechterhaltung der Stromsteuerbefreiung im regionalen Zusammenhang und Weiteres. Mit einer direkten Lieferbeziehung zwischen EEG-Anlagen und Endkunden kann die breite Akzeptanz für die Energiewende besonders auf lokaler und regionaler Ebene weiter gefördert werden. Dies gerade auch vor dem Hintergrund der derzeit und zukünftig notwendigen Anstrengungen bezüglich der netzdienlichen Systemintegration der Erneuerbaren Energien. Eine regionale Ökostromvermarktung ist entscheidend für das Fortführen der erfolgreichen Bürgerenergiewende.

Berlin, den 19. Oktober 2015

Ihr Hans-Josef Fell