Fell: Seehofer ruft staatliche Verwaltung zum offenen Rechtsbruch auf
Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, erklärt zum Punkt 5 „Neugenehmigungen von Windkraftanlagen bis zur Gesetzesänderung zu Abstandsregelungen zurückstellen“ des Kabinettsbeschlusses der Bayerischen Staatsregierung vom 21. August 2013:
Grünen-MdB Hans-Josef Fell kritisiert Staatsregierung scharf für „Bummel-Beschluss“
Den Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Zurückstellung von Genehmigungen für Windkraftanlagen kritisiert auch der energiepolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Hans-Josef Fell scharf: „Obwohl erster Diener des Freistaats ruft Ministerpräsident Horst Seehofer mit diesem ‚Bummel-Beschluss‘ des Kabinetts die bayerischen Behörden zu offenem Rechtsbruch und ungesetzlichem Verhalten auf.“ Indem nun die Planungsbehörden in Bayern quasi angewiesen werden, bis zu einer Entscheidung über den bayerischen Bundesratsantrag über erhöhte Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung, keine „Neugenehmigungen“ zu erteilen, wiesen Seehofer, Umweltminister Huber und Innenminister Herrmann die Verwaltung an, Bundesrecht zu missachten.
Mit dieser Aufforderung zur Missachtung von Bundesrecht bringe das schwarz-gelbe Kabinett in München die Beamten des Freistaates Bayern in erhebliche Konflikte, so Fell. „Dadurch sehe eines der wichtigsten Grundprinzipien unserer rechtsstaatlichen Ordnung angegriffen, nämlich die Einhaltung und korrekte Anwendung bestehender Gesetze durch die Verwaltung.“ Das Kabinett fordere die bayerischen Beamten offen zu gesetzeswidrigen Verhalten auf, und gehe sogar noch weiter: „Laufende Verfahren und die Planung neuer Anlagen sollten sich bereits jetzt auf die sich ändernde Gesetzeslage einstellen, Neuplanungen, die dem Ziel der Neuregelung zuwider laufen, sollten deshalb zurückgestellt werden“ heißt es im Kabinettsbeschluss und damit der Anweisung von Huber und Hermann an die bayerischen Behörden. Hans-Josef Fell: „Dies ist ein dreister und mit Sicherheit rechtswidriger Beschluss – ein Willkürakt. In dieser Form dürfte dies ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein, dass eine Landesregierung die Genehmigungsbehörden anweist, bestehende und höchstrichterlich bestätigte bundesgesetzliche Vorgaben zu missachten.“
Dabei ist auch die Wirkung der vom bayerischen Kabinett beschlossenen Abstandsregelung Windkraft klar. Mit der von Seehofer gewollten und im Bundesrat beantragten Abstandsregelung der zehnfachen Höhe (10H) eines Windrades wird es in Bayern reihenweise Ablehnungen von selbst im aktuellen Genehmigungsverfahren befindlichen Windkraftprojekten geben. Der Windkraftausbau in Bayern wäre – bis auf ganz wenige Ausnahmen – beendet. Fell: „Vorgeschlagen wurde Seehofer diese Regelung von Antiwindkraftinitiativen aus der Rhön und den Haßbergen, in denen der Direktor des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld eine zentrale Rolle spielt. Die von der Bayerischen Staatsregierung angestrebte Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ist ein Schlag ins Gesicht der Bürgerbetreibergemeinschaften und der planenden Behörden.“ Er sabotiere die eigenen Ziele des Freistaats von 50 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2020 genauso, wie die von der CSU mit geführten Bundesregierung zu Atomausstieg, Klimaschutz und Energiewende. „Mit dem jetzigen Willkürakt ist die Erreichung dieser Ziele praktisch ausgeschlossen“, so Hans-Josef Fell.
„Auch ist dies extrem wirtschaftsschädlich, da viele bayerische Unternehmen, wie beispielsweise die Kugellagerindustrie in Schweinfurt, erhebliche Umsätze mit Windkraftanlagen tätigen.“ Die Stoßrichtung der Staatsregierung sei klar: da der Ausbau der Windkraft auch in Bayern vor allem von neuen Unternehmen und Bürgerbetreibergemeinschaften getragen wird, würde das Geschäftsfeld von E.On mit der Erzeugung von Strom aus Atom- und Kohlekraftwerken sehr viel schneller unter die Räder kommen, als von schwarz-gelb gewünscht. Hans-Josef Fell: „Offensichtlich ist sich Herr Seehofer selbst zum Rechtsbruch nicht zu schade, um sein Ziel der Sabotage der Energiewende zu erreichen, um so die Legitimation für eine erneute Wende in der Atompolitik vorzubereiten.“