Grüne verhindern Deckel für die Photovoltaik und entlasten EEG von unnötigen Kosten

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

In harten Verhandlungen um die Solarförderung im Vermittlungsausschuss konnten die Grünen Verhandlungspartner noch schlimme Fehler korrigieren. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat noch in den vergangenen Tagen versucht, eine Deckelung für die Photovoltaik durchzusetzen, was de facto sogar eine Verschlechterung des zu verhandelnden Gesetzes bedeutet hätte. Doch die Grünen konnten in den Verhandlungen durchsetzen, dass die Bundesregierung rechtzeitig vor Erreichen des Ausbauziels von 52 Gigawatt einen Vorschlag für eine Anschlussförderung vorlegen muss.

Insgesamt konnte erreicht werden, dass das mittlere Photovoltaik-Dachsegment zwischen 10 und 40 Kilowatt mit 18,5 Cent pro Kilowattstunde besser vergütet wird, als von Schwarz-Gelb vorgesehen. Auch der schwarz-gelbe Vorschlag bei Anlagen unter 10 Kilowatt, 20 Prozent des erzeugten Solastroms nicht vergüten zu wollen, wurde auf unsere Initiative hin gestrichen.

Darüber hinaus soll noch in diesem Jahr ein umfangreiches Forschungsprogramm und ein Förderprogramm für Speicher auf den Weg gebracht werden.Die Grünen haben auch erreicht, dass die Managementprämie 2013 stärker abgesenkt wird als geplant und dadurch die EEG-Umlage bei der Managementprämie zusätzlich um 200 Millionen Euro pro Jahr entlastet wird.

Nun wird es auf den Vorschlag einer neuen Bundesregierung nach den Wahlen 2013 ankommen, die Photovoltaik-Förderung nach Erreichen des 52 GW-Zieles auf einen sicheren Ausbaupfad zu bringen.

Der erzielte Kompromiss zeigt also, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesländer richtig und notwendig war. Nun gibt es Planungssicherheit für die Photovoltaikindustrie, womit sie den Pfad der Kostenreduktion weiter beschreiten kann, um in einigen Jahren zu einer der billigsten Stromquellen zu werden.

Hier sind die wichtigsten Änderungen:
– Zubaukorridor und Gesamtausbauziel: Das Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik liegt bei einem Ausbauvolumen von 52 GW. Der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 – 3.500 MW bleibt ohne Absenkung bis zur Erreichung dieses Gesamtausbauziels erhalten. Die Bundesregierung soll dann rechtzeitig vor Erreichung des Gesamtausbauziels einen Vorschlag für eine Neugestaltung der Förderung vorlegen.

– Dachanlagen: Es wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW für PV-Dachanlagen mit 18,50 Cent/kWh eingeführt.

– Marktintegrationsmodell: Das Marktintegrationsmodell (die Nichtvergütung von 10 Prozent des erzeugten Solarstromes) findet nur bei Anlagen über 10 kW Anwendung und gilt für Anlagen die seit dem 1. April 2012 in Betrieb genommen wurden.

– Freiflächenanlagen: An der 10 MW-Begrenzung für Freiflächenanlagen wird festgehalten. Die Zusammenfassung von Anlagen zu einer Gesamtanlage beschränkt sich auf den Umkreis von 2 km (bisher: 4 km). Die Bundesregierung soll darüber hinaus eine Rechtsverordnung erlassen, die für den Bau von PV-Anlagen mit einer Leistung über 10 MW auf Konversionsflächen vergütungsfähige Rahmenbedingungen definiert.

In einer Protokollerklärung wurde zusätzlich vereinbart: 
– Die Bundesregierung wird noch in diesem Jahr ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicherbei der KfW, in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro, initiieren.

– Die Bundesregierung wird für Forschung eine substanzielle Erhöhung der Mittel bereitstellen.

– Die Bundesregierung prüft, wie rechtliche Hindernisse für die Versorgung von Mietern mit preisgünstigem EEG/KWK-Strom aus dem bewohnten Gebäude zum Eigenverbrauch beseitigt werden können.

– Die Bundesregierung setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Solarwirtschaft ein. In diesem Zusammenhang prüft sie die dafür geeigneten Maßnahmen.

Hier geht es zum Gesetzesentwurf, der in den Vermittlungsausschuss gekommen ist: http://www.hans-josef-fell.de/content/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=695&Itemid=77 

Hier gibt es die komplette Vereinbarung: http://www.bundesrat.de/cln_116/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/va/ergebnis/17wp/2012-06-27_20Beschluss_20EEG,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/2012-06-27%20Beschluss%20EEG.pdf

Berlin, den 28.06.2012

Ihr Hans-Josef Fell MdB