Stellungnahme zur EU-Kommission
Die Europäische Kommission führt die beihilferechtliche Überprüfung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) trotz des gegenteiligen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 13.März diesen Jahres fort.
Die Europäische Kommission führt die beihilferechtliche Überprüfung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) trotz des gegenteiligen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 13.März diesen Jahres fort.
Beispiele für den Anschluss von regenerativen Energie –
Erzeugungsanlagen
an das Netz zur allgemeinen Versorgung
Bericht über den Stand der Markteinführung und der Kostenentwicklung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Erfahrungsbericht zum EEG)
Das Bundeskabinett hat am 10. Juli 2002 den ersten Erfahrungsbericht1 zum Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) vorgelegt, das von der federführend vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erarbeiteten Biomasseverordnung (BiomasseV) flankiert wird.2 Der Bericht, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet wurde, bestätigt den Erfolg von EEG und Biomasseverordnung: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch ist von 5,2 % im Jahr 1998 bis zum Ende des Jahres 2001 auf knapp 7,5 % gestiegen und dürfte im August 2002 die 8 % überschritten haben.
Auswirkungen des EEG und des KWKG auf die Endkundenpreise
Der Einsatz gentechnischer Verfahren in vielen Bereichen von Medizin, Landwirt- schaft und Nahrungsmittelherstellung stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausfor- derungen bei der Bewertung und der Entscheidung über den Einsatz dieser neuen Technologie. Dabei geht es nicht um grundsätzliche Ja- oder Nein- Bekenntnisse, sondern um differenzierte Aussagen und Entscheidungen zu den vielfältigen Einsatzbereichen der Gentechnik.
Nationales Luftfahrtforschungsprogramm fortsetzen