Energiepolitische Halbzeitbilanz der Großen Koalition

Die erste Hälfte der Regierungszeit der Großen Koalition ist fast vorüber. Sie war in der Ener- giepolitik weitgehend von Stillstand geprägt. Minister Gabriel betreibt bisher eine Politik der starken Worte, aber ruhenden Hand. Hin und wieder gibt es zur Freude des Umweltministers einen Vorstoß für die Atomenergie von Wirt- schaftsminister Glos oder seitens der Energie- wirtschaft. Minister Gabriel kann dann medien- und publikumswirksam den jeweiligen Vorstoß abwehren. Den wenigsten Betrachtern dürfte bei diesen Spielchen bewusst sein, dass die Atomenergie weltweit gerade mal zu 2,5 % zur Deckung des Weltenergiebedarfs beiträgt und die sieben alten aktuell umkämpften deutschen Atomkraftwerke hierzulande nur unter 2 % des gesamten Energiebedarfs abdecken! Zum Teil aus Ratlosigkeit, zum Teil aber auch um die eigene Handlungsunfähigkeit zu kaschieren, hatte die Bundeskanzlerin Energiegipfel einbe- rufen, die aber keine Ergebnisse brachten.

EE-Programm Nordkorea – Englisch

In order to protect the international community against North Corean nuclear weapons, it is essential to bring the North Corean nuclar programm to an end. Of cource, North Corea needs more energy to develop. But as already seen in the past, nuclear power is unable to solve North Corea’s energy problems. All the extensive plans in order to expand the nuclear power could not be fulfilled, many funds have already been used improperly – also funds coming from South Corea. Nuclear power is too expensive, it has massive problems concerning security and disposal – and is often misused for the production of nuclear weapons. In the end, there is not even enough uranium in the world to realise the plans of many coutries for nuclear expansion.

EE-Programm Nordkorea -Koreanisch

EE-Programm Nordkorea -Koreanisch

Energiekonzept 2.0

Energie 2.0: Die grünen Maßnahmen bis 2020. Energiesparen, Erneuerbare und Effizienz

EE-Programm Nordkorea – Deutsch

Es ist unverzichtbar für den Schutz vor nordkoreanischen Atomwaffen, das Atomprogramm Nordkoreas zu schließen. Natürlich braucht auch Nordkorea mehr Energie zur Entwicklung des Landes. Doch wie die Vergangenheit bereits zeigte, ist Atomenergie untauglich, um die Energieprobleme Nordkoreas zu lösen. Alle weitreichenden Pläne zum Ausbau der Atomenergie konnten nicht erfüllt werden, viel Geld wurde bis heute bereits fehlinvestiert – auch Geld aus Südkorea. Atomenergie ist zu teuer, hat gewaltige Sicherheits- und Entsorgungsprobleme und wird oft zur Herstellung von Atomwaffen missbraucht. Letztendlich ist weltweit nicht einmal ausreichend Uran vorhanden, um die Ausbaupläne vieler Staaten zu ermöglichen.

Study: Possible European biogas supply strategies

Unlike oil, natural gas is not distributed and sold through a standardised world market but through three regional submarkets (the American, Asian and European markets). This segmentation reflects the considerably higher transport costs involved.

EEG 2004

EEG: Alle Vergütungssätze beziehen sich auf Inbetriebnahme der Anlage im Jahre 2004

TAB-Bericht: Grüne Gentechnik

»Neuartigkeit« und »gesellschaftlicher Nutzen« sind zwei zentrale Kriterien für die mögliche Bedeutung technologischer Entwicklungen, und aus ihnen leitet sich auch vielfach das Interesse der Politik an fundierter und frühzeitiger Technikfolgen-Ab- schätzung ab. Der vorliegende Bericht zu den transgenen Pflanzen der 2. und 3. Generation mit Schwerpunkt »Molecular Farming« ist einer ausgewogenen Betrach- tung dieser beiden Perspektiven verpflichtet: Unter dem Blickwinkel der Neuartig- keit erfolgt eine gezielte Konzentration auf neue Bewertungsfragen, und mit der Orientierung auf den »gesellschaftlichen Nutzen« wird der Fokus weder einseitig auf die Risikodimension noch auf partikulare ökonomische Interessen ausgerichtet, sondern es wird der gesellschaftliche Gesamtzusammenhang betont.

Biomasseverordnung 2005

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeits- anpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisations- erlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Technologie unter Wahrung der Rechte des Bundestages: