Wärmegesetz entwickelt sich zum Placebo

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Das Ziel, erneuerbare Energien im Wärmesektor auszubauen, wird nicht erreicht.
Die Sachverständigen kritisierten in der heutigen Anhörung zum Europarechtsanpassungsgesetz insbesondere die Regelungen zum Wärmegesetz. So wie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz jetzt gestaltet werden soll, wird es dazu führen, dass der gewünschte Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmebereich kaum voran kommt.

Kommunen, die sich bisher kaum um den Ausbau der erneuerbaren Energien bemüht haben, finden mit diesem Gesetzt ein weiteres Schlupfloch um sich um deren Nutzung zu drücken. Das Gesetz lässt sich sogar dahingehend interpretieren, dass alle Kommunen mit Haushaltsdefiziten ausgenommen sind, was für die meisten Kommunen zutreffen dürfte.

Schlimmer noch: Die Befreiung defizitärer Kommunen von der Nutzungspflicht dürfte sogar dazu führen, dass unter Aufsicht stehende Kommunen, die das Gesetz gerne umsetzen möchten, von den Bezirksregierungen daran gehindert werden können.

Die Definitionen des Gesetzes bleiben zum Teil deutlich hinter den EU-Vorgaben zurück. So wie das Gesetz derzeit vorliegt, ist es ein Europarechtsumgehungsgesetz.

Berlin, den 17.01.2011

Ihr Hans-Josef Fell MdB