UBA bestätigt: Windenergie stellt kein gesundheitliches Risiko dar

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UBA bestätigt: Windenergie stellt kein gesundheitliches Risiko dar

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im November 2016 die Studie „Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen“ veröffentlicht. Diese Studie fand leider kaum Beachtung, da sie doch kurz und gut zusammenfasst, dass die Argumente von Windkraftgegnern falsch sind: Der Studie nach sind die gesundheitlichen Gefährdungen bei der Einhaltung aller Vorschriften als „sehr gering“ einzuschätzen.

Die Studie untersuchte die Auswirkungen von hörbarem Schall, nicht hörbarem Schall, Schattenwurf und Stroboskopeffekt, Lichtemissionen, Eiswurf und indirekte Wirkungen durch subjektive Wirkungen. Dazu trug das UBA die Ergebnisse mehrerer Studien zusammen und kam zu dem Schluss, dass insgesamt gesehen für den Schutz der menschlichen Gesundheit bereits die meisten Probleme gelöst worden sind.

Groß in der öffentlichen Diskussion steht der nicht hörbare „Infraschall“. Bislang gibt es aber keine wissenschaftlichen Studien, die belegen, dass der Imissionensschallpegel in der Nähe von Windenergieanlagen negative gesundheitliche Auswirkungen hat. Die üblichen Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen sind so bestimmt, dass sowohl die Hörschwelle als auch die niedrigere Hör-­ und Wahrnehmungsschwelle im Infraschallbereich nicht erreicht werden. Hinzu kommt, dass die von Windenergieanlagen ausgehenden Geräusche nur ein Teil der natürlichen Geräuschquellen sind, die uns in unserem Alltag umgeben.

Dies bestätigen auch umfangreiche Geräuschimmissionsmessungen an Windenergieanlagen. Diese Messungen kommen zum Teil auch aus Bayern, wo die 10-H-Regelung zu einem Stillstand des Ausbaus geführt hat. Unter anderem wurden auch hier oft als Begründung Infraschall, Lärmbelästigung und Sichtfeldbeeinträchtigungen genannt. Insgesamt waren die Begründungen zur Einführung der 10-H-Regelung nicht nachvollziebar. Um überhaupt wieder einen Ausbau erreichen zu können und die Energiewende vor allem in Bayern wieder vorantreiben zu können, muss die Regelung wieder abgeschafft werden.

Im Rahmen des Genehmigungsantrages ist zudem nachzuweisen, dass die Sichtfeldeinschränkungen und Beschattung durch Windenergieanlagen ein gewisses Maß nicht überschreiten. Auch ein Risiko für photosensitive Anfälle besteht aufgrund der geringen Rotationsgeschwindigkeit nicht. Die Verwendung von nur schwach reflektierender und matter Farbe reduziert zudem die Auswirkungen.

Über allem steht, dass die Bewertung von Auswirkungen immer subjektiv ist. Eine grundsätzlich negative Einstellung zur Windenergie oder zu Erneuerbaren Energien allgemein führt zu einer niedrigeren Schwelle, ab der sich Betroffene Belästigt fühlen. Nachweislich haben Menschen, die persönlich in das Projekt involviert sind (z.B. durch finanzielle Beteiligung) eine weitaus positivere Einstellung. Das bestätigt wieder, dass die Energiewende nur mit der Hilfe der Bevölkerung vollzogen werden kann. Diese muss aktiv eingebunden werden.

Ausschreibungen, die nun mit dem EEG 2017 eingeführt worden sind, sind dazu definitiv der falsche Weg. Von der Bundesregierung müssen aktiv Aufklärungsaktivitäten organisiert werden, damit den wissenschaftlich nicht belegbaren Falschbehauptungen der Windkraftgegner entgegengetreten werden kann. Die Akzeptanz der Energiewende insgesamt steht auf dem Spiel. Die Fake News und Lügen der Windkraftgegner, zum Beispiel Infraschall aus Windkraft sei gesundheitsgefährdend, dürfen nicht länger toleriert werden.

 

Berlin, den 26. Januar 2017

Ihr Hans-Josef Fell