Position zur Photovoltaik-Vergütung und zum Grünstromprivileg

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist ein Riesenerfolg. Es hat den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien auf etwa 17 % ansteigen lassen, maßgeblich dazu beigetragen, dass inzwischen 340.000 Menschen in der Erneuerbaren-Branche arbeiten und es diente weltweit fast 50 Ländern als Vorbild für eigene Gesetze zur Förderung erneuerbarer Energien. Mit dem enormen Markterfolg steigen auch die Kosten des EEG, die von allen Haushalten über die Strompreise zu tragen sind.

In den letzten beiden Jahren hat vor allem die sprunghafte Entwicklung beim Solarstrom zu einem wesentlichen Anstieg der EEG-Umlage auf inzwischen 3,5 Cent/kWh Strom geführt. Dieser höheren EEG-Umlage stehen eine Reihe von Vorteilen gegenüber, die die Photovoltaik-Vergütung mit sich bringt. Diese vielen Vorteile – volkswirtschaftlich und ökologisch – unterstreichen den besonderen industriellen Erfolg der Photovoltaik. Wir Grüne verfolgen weiterhin das Ziel, den Ausbau der Photovoltaik weiter fortzuführen und alle erneuerbare Energien kontinuierlich weiter voranzubringen.

Seit Einführung des EEG war es grüner Leitsatz, dass sich die Kostensenkungen der Photovoltaik in niedrigen Vergütungshöhen widerspiegeln sollen. Die Grünen hatten sowohl die Degression in das EEG eingeführt als auch später die Anpassung der Vergütungshöhe an die Marktentwicklung vorgeschlagen. Der Erfolg dieser Regelung ist riesig: Innerhalb der letzten sieben Jahre sanken die Erzeugungskosten für Solarstrom um über 54 % Prozent, was sich in einer Reihe von Vergütungskostensenkungen umsetzen ließ.

Ursprünglich eher eine Randerscheinung, ist der Solarstrom inzwischen voll in den Fokus von Investoren gelangt und hat energiewirtschaftliche Relevanz erreicht. Aufgrund der sehr erfolgreichen Entwicklung der Photovoltaik und der stark gefallenen Preise hat sich mittlerweile gezeigt, dass eine schnellere Anpassung der Vergütungshöhe als geplant machbar ist. Dies kann bereits 2011 geschehen, wenn dies die weitere Preisentwicklung hergibt.

Eine solche Anpassung sollte damit verbunden werden, den bisherigen Modus einer Vergütungsanpassung zu flexibilisieren. Sinkt der Preis für Solarstromanlagen, soll dieser Preisvorteil schneller, z. B. vierteljährlich, zu einer Absenkung der Vergütung führen. Für eine solche schnelle und marktorientierte Vergütungsanpassung spricht auch die bisherige Erfahrung im Solarmarkt: Kleinere Degressionsschritte über das Jahr verteilt, vermeiden den Effekt eines großes Degressionsschritts, der die Installationszahlen vor dem Datum der Absenkung massiv ansteigen lässt. Wir sehen in der Marktorientierung der Vergütungshöhe einen weitaus vernünftigeren Ansatz als der in Teilen von Union und FDP diskutierte Deckel (gesetzliche Beschränkung des Ausbauvolumens).

Eine zeitnahe Gesetzeskorrektur ist auch beim Grünstromprivileg des EEG angezeigt. Das Grünstromprivileg sollte daher so umgestaltet werden, dass ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Als wichtigste Maßnahme gilt es, dass künftig nur noch Unternehmen in den Genuss des Grünstromprivilegs kommen sollten, die zu mindestens neunzig, besser hundert Prozent vergütungsfähigen Ökostrom anbieten. Eine Abschaffung des Grünstromprivilegs lehnen wir ab.

Ihr Hans-Josef Fell