Neuer Angriff auf die Bürgerenergiewende

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt hat die große Koalition im Juni 2014 eine erneute Novelle des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) beschlossen. In der Novelle des KAGB vom Sommer 2013 war es mir zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten gelungen, Energiegemeinschaften und vor allem Energiegenossenschaften von zu großen Pflichten, die ihnen oftmals unerfüllbar hohe Auflagen gemacht hätten, weitgehend frei zu halten. Dies wurde nun mit der erneuten Novelle 2014 von Union und SPD zum Teil zurückgeholt, so dass sich nun gravierende Veränderungen für Energiegenossenschaften ergeben. Diese machen ein sofortiges Handeln nötig, damit die Energiegenossenschaft nicht gravierende Probleme mit der Finanzaufsicht bekommen.

Vor allem können nun Genossenschaften, die Gelder (Geschäftsguthaben, Darlehen) einsammeln, um diese über Beteiligungen an anderen Gesellschaften in Projekte zu investieren, prinzipiell doch den Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuches unterliegen. Verbunden damit ist eine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder im Falle, dass die Privilegierung nach § 2 Abs. 4b KAGB greift, eine Registrierungspflicht.