Innovationen fallen nicht vom Himmel

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Mit ihrer Kritik am EEG liegt die Expertenkommission „Forschung und Innovation“ völlig daneben. Sie begründet in ihrem zweiseitigen Gutachten die angeblich fehlende Innovationsentwicklung mit den gestiegenen Kosten der EEG-Umlage. Dies ist der völlig falsche Maßstab. Wenn schon Innovationskraft beurteilt werden soll, muss man z.B. die Stromgestehungskosten in den Blick nehmen. Diese sind bei der Photovoltaik seit der Einführung des EEG um das fünffache gesunken.

Innovationskraft misst sich auch daran, ob neue Produkte realisiert werden. Typische Windkraftanlagen lieferten vor dem Jahre 2000 gerade mal 0,6 Megawatt Strom, heute gibt es Anlagen mit 7,5 Megawatt und Biogas ist heute technologisch nicht mehr zu vergleichen mit den Anlagen aus den neunziger Jahren. Strom aus tiefer Geothermie und von Offshore-Windkraftanlagen ist heute gewinnbar, was vor 15 Jahren noch gar nicht möglich war.

Die Produktentwicklungen und deren Effizienzsteigerungen sind nicht aus heiterem Himmel gefallen, sondern gehen zurück auf Investitionen in Erneuerbare Energien, die erst mit dem EEG wirtschaftlich rentabel möglich wurden.

Nicht jede Innovation lässt sich durch ein Patent sichern. Der Forschungsansatz der Expertenkommission, die fehlende Innovationswirkung auf die geringe Anzahl von Patente zurückzuführen, ist daher mehr als fragwürdig und weltfremd. Wer wie Prof. Harhoff glaubt, die Innovationsentwicklung der Erneuerbaren Energien nur auf Patentanmeldungen hin beschreiben zu können, muss sich Fragen nach seiner wissenschaftlichen Kompetenz gefallen lassen.

Heftigen Widerstand bekommen die Gutachter der Bundesregierung sogar aus Forschung und Wissenschaft selbst. So haben die Wissenschaftler des Forschungsverbundes Erneuerbare Energien (FVEE) belegt, dass die Expertenkommission selbst bei der Patentanalyse schlampig gearbeitet hat.

Auch bei den Auswirkungen auf den Klimaschutz reden die Mitglieder der Expertenkommission den Energiewende-Skeptikern nur nach dem Mund. Beim Umbau auf eine klimaverträgliche Energieversorgung muss vom Ende her gedacht werden: Mit der Umstellung auf 100% Erneuerbaren Energien wird es faktisch keine energiebedingten CO2-Emissionen mehr geben. Wenn auf diesem Wege Atomkraft vor allem durch Kohle ersetzt wird, steigen zunächst die Treibhausgasemissionen. Diese Auswirkung ist aber keinesfalls auf die Struktur des EEG zurückzuführen, sondern auf eine fehlgeleitete Energiepolitik der letzten Bundesregierung.

Dabei hat doch der Ausbau der Erneuerbaren Energien bereits zur Abschaltung von fossilen Kraftwerken geführt. Aufgrund der Merit-Order wurden zunächst Gaskraftwerke vom Markt verdrängt und jetzt werden bereits die Stilllegungen vieler Steinkohlekraftwerke angekündigt. Wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien sukzessiv weitergeführt, werden am Ende auch die besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke überflüssig.

Würden die heute in Deutschland installierten Anlagen aus Erneuerbaren Energien mit fossil befeuerten Techniken Energie liefern, würden die deutschen CO2-Emissionen um etwa 130 Millionen Tonnen CO2 höher liegen. Deshalb ist es absurd, den Erneuerbaren Energien die Klimaschutzwirkung abzusprechen. Steigende Emissionen trotz wachsenden Anteils Erneuerbarer Energien im Strommix sind nur ein Übergangsphänomen und stellen mitnichten eine tragfähige Argumentation gegen das EEG dar.

Das Gutachten der Expertenkommission finden Sie hier (EEG auf S. 51/52).

Die Presseinformation des Forschungsverbundes Erneuerbare Energien finden Sie hier.

Meinen ausführlichen Artikel zum Thema in der Huffington Post finden Sie hier.

 

Berlin, den 27. Februar 2014

Ihr Hans-Josef Fell