Infobrief 12/14

Inhalt:

  • EuGH-Urteil: Gabriel muss gegen Umweltbeihilferahmen der EU und die Verbände gegen die EEG-Novelle klagen
  • Hintergründe der Medienberichterstattung zum EEG: Wie ein Hoffnungsträger zum Sündenbock gemacht wurde

 

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EuGH-Urteil: Gabriel muss gegen Umweltbeihilferahmen der EU und die Verbände gegen die EEG-Novelle klagen

Anders als Minister Gabriel und die EU-Kommissare Oettinger und Almunia hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem heutigen Urteil zum finnischen Windkraftbetreiber Alands Vindkraft den Umwelt- und Klimaschutz in den Mittelpunkt gestellt. Dies hat weitreichende Bedeutung. In den letzten Monaten hat sich die Bundesregierung selbst von der EU-Kommission unter Druck setzen lassen und im Bundestag eine EEG-Novelle durchgeboxt, in der einseitig die Lesart der EU-Kommission unter dem Gesichtspunkt der Warenverkehrsfreiheit und dem EU-Wettbewerbsrecht dominierte.

Umwelt- und Klimaschutz, sowie die Grundlage des Lissabon-Vertrags, wonach jedes EU-Mitglied seinen Energiemix selbst bestimmen kann, spielten bei dem massiven Druck von Oettinger und Almunia keine Rolle.

Und Minister Gabriel hat seine EEG-Novelle, die letztendlich gegen den Ausbau der Erneuerbaren Energien gerichtet ist, auf Grund dieses massiven Drucks von Wettbewerbskommissar Almunia durch das Parlament gepeitscht. Dadurch ergeben sich neue Chancen zur Rücknahme der EEG-Novelle: Die Missachtung von europäischen Klima- und Umweltschutzgrundsätzen könnte ein Hebel sein, die EEG-Novelle Gabriels vor dem EuGH zu Fall zu bringen.