Infobrief 08/2016 / BMWi legt Konzept für Grünstromvermarktung vor / Windkraftbefürworter in Dachsbach erfolgreich

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Infobrief

  • BMWi will für regionale Grünstromvermarktung keine ökonomischen Anreize
  • Windkraftbefürworter in Dachsbach bei Nürnberg erfolgreich

 

BMWi will für regionale Grünstromvermarktung keine ökonomischen Anreize

Aufgrund des Doppelvermarktungsverbots darf Strom aus EEG-geförderten Anlagen nicht als Grünstrom vermarktet werden.

Nun versucht das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi), dem Wunsch vieler Marktakteure nachzukommen und eine regionale Grünstromkennzeichnung zu ermöglichen. Auf diese Weise soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für die regionale Energiewende gesteigert werden. Allerdings solle kein neues Vermarktungssystem entstehen und die Stromkennzeichnung so kostenneutral sein.

Der regionale Herkunftsnachweis soll laut des BMWi dem Vermarktungsweg des Stroms aus geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen folgen: Er wird dem Konto des Energieversorgungsunternehmens gutgeschrieben, der den Strom aus der Anlage abnimmt. Beliefert dieses Unternehmen einen Verbraucher in unmittelbarer Nähe der Anlage, soll der Strom als regionaler Grünstrom entsprechend gekennzeichnet werden dürfen.

Noch im EEG 2014 hatte der Bundestag  eine Verordnungsermächtigung verabschiedet, durch welche die Bundesregierung befugt ist, eine Alternative zum Grünstromprivileg zu schaffen. Allerdings wurde keine Forderung erhoben, eine Vermarktung von Herkunftsnachweisen für Strom aus der geförderten Direktvermarktung einzuführen.

Das nun vorgelegte Eckpunktepapier setzt keine ökonomischen Anreize für eine regionale Vermarktung. Doch genau solcher bedarf es. Diese hätten zum Beispiel sein können: ein eigener Vergütungssatz, eine Befreiung von der EEG-Umlage oder Erweiterung der Stromsteuerbefreiung im regionalen Zusammenhang.

Stattdessen schlägt die Bundesregierung nur eben eine Kennzeichnung für grünen Regionalstrom vor. Dies wird wenig Anreize setzen und ist schon gar kein Ersatz für das Grünstromprivileg.

Damit bleiben Wirtschaftsminister Gabriel und sein grüner Staatssekretär Baake der Linie treu, keine ökonomischen Anreize für bürgerliche und dezentrale Ökostromerzeugung zu schaffen. Es wird sowohl der Wille des Bundestages 2014 als auch der Wille großer Teile der Bevölkerung hintergangen, eine eigene dezentrale Stromversorgung zu schaffen, die die Wertschöpfung in der Region hält.

Wie immer dient dies nur den Geschäftsmodellen der großen Stromkonzerne.

 

Windkraftbefürworter in Dachsbach bei Nürnberg erfolgreich

Am Sonntag, den 13.03.2016, ist in der Gemeinde Dachsbach (Landkreis Neustadt/Aisch) über ein Bürgerbegehren abgestimmt worden. Die Gemeinde plant, zwei neue Windräder im Gemeindewald von einer örtlichen Genossenschaft  errichten zu lassen. Um dies zu verhindern, hatte eine Bürgerinitiative aus Windkraftgegner einen Antrag auf Bürgerentscheid gestellt. Mit einer Mehrheit von 53 Prozent haben nun die Windkraftbefürworter gewonnen, die Windräder können gebaut werden. Die Diskussion sei sehr emotional geführt worden, so Bürgermeister Hans-Jürgen Regus. Für die Windräder ist geplant, 3500 Quadratmeter Wald zu roden. Aus Ausgleich dafür sollen an anderer Stelle wieder 10000 Quadratmeter aufgeforstet werden. Dies findet auch großen Anklang beim Bund Naturschutz.

In der Dachsbacher Auseinandersetzung zeigte sich, wie Windkraftgegner mit großem Einsatz und vielen Falschbehauptungen gegen Bebauungspläne mobilisieren. Doch auch in Dachsbach steht die Mehrheit der Gemeinde hinter der Windkraft. Dies ist ein guter Beleg, dass der Wille der Bevölkerung zum Ausbau der Windkraft mehrheitlich ungebrochen ist und die Argumente der Windkraftgegner zwar lautstark, aber meist haltlos sind.

Ich selber habe auf einer Veranstaltung der Genossenschaften, die den Windpark bauen wollen, gesprochen. Es war beeindruckend, wie stark auch die Bürgermeister der Nachbargemeinden, wo bereits genossenschaftliche Windparks verwirklicht worden sind, hinter der Windkraft stehen. Sie konnten berichten, wie die Gemeinden auch finanziell profitieren, dass es keinen Wertverlust der Grundstücke in der Nähe der Windkraftanlagen gibt und die Akzeptanz der Bevölkerung nach dem Bau der Windkraft sogar noch zugenommen hatte.

Der Bürgerentscheid war möglich geworden, da die Gemeinde Windkraft bauen lassen will, aber nur Flächen zur Verfügung stehen, die aufgrund der 10H-Regelung nicht bebaut werden dürften. Folglich muss  ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die Pläne zu verwirklichen. Gegen diesen Bebauungsplan richtete sich der Bürgerentscheid.

Der Bürgerentscheid hat die Genossenschaften viel Kraft gekostet und vor allem auch Zeit geraubt, sodass nicht mehr klar ist, ob die Windräder in Betrieb genommen werden können, bevor sie verpflichtend an Ausschreibungen für die Förderung nach EEG teilnehmen müssen.

Der gewonnene Bürgerentscheid ist allerdings kein Beleg dafür, dass mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die 10H-Regelung umgangen werden kann und so viele neue  Windprojekte in Bayern realisiert werden können. Anders als in Dachsbach kommt es bei vielen Gemeinden gar nicht erst zum Aufstellen eines Bebauungsplanes, da viele Bürgermeister und Gemeinderäte den lautstarken und meist unqualifizierten Protest der Windkraftgegner fürchten. Somit läuft der bayerische Ausbau der Windenergie, anders als in Dachsbach, meist ins Leere.

 

Berlin, den 17. März 2016

Ihr Hans-Josef Fell