Infobrief 06/2016 / Ärztinnen und Ärzte appellieren an Versorgungswerke / Bayerns 10H-Regelung könnte Nachahmer finden

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Infobrief

  • Ärztinnen und Ärzte appellieren an ihre Versorgungswerke, Investitionen aus Kohle und Gas zurückzuziehen
  • Bayerns 10H-Regelung könnte in Polen Nachahmer finden

Ärztinnen und Ärzte appellieren an ihre Versorgungswerke, Investitionen aus Kohle und Gas zurückzuziehen

Schon in der Vergangenheit haben sich internationale und nationale Ärzteorganisationen, Fachgesellschafen, Institute und medizinische Fachjournale sowie namehafte Ärzte und Wissenschaftler dafür eingesetzt, dass Organisationen des Gesundheitssektors ihre Investments aus Gas- und Kohleunternehmen zurückziehen.

Klimaschutz und Gesundheitsvorsorge können nur mit dem Abschalten von Kohle- und Gaskraftkraftwerken verwirklicht werden. Neben dem klimaschädlichen CO2 werden schließlich auch große Mengen gesundheitlicher Schadstoffe, wie Quecksilber, Blei, Cadmium, Feinstaub oder Radioaktivität aus den rauchenden Schornsteinen emittiert. Nun wird auch der Ruf der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland lauter: Sie appellieren an ihre Versorgungwerke, die Beiträge nach nachhaltigen Kriterien anzulegen.

Die Berliner Ärzteversorgung hat inzwischen beschlossen, ihre CO2-intensiven Investitionen zu beenden. Hoffentlich folgen die 18 verbleibenden Versorgungswerke diesem Beispiel. Allein aus der Verantwortung für die Gesundheit der Menschen heraus ist es die Pflicht der Versorgungswerke, dass die Altersvorsorge von Ärztinnen und Ärzten nicht zu Lasten der Gesundheit anderer geht.

 

Bayerns 10H-Regelung könnte in Polen Nachahmer finden

Polens regierende Partei hat einen Gesetzesentwurf in das Parlament eingebracht, das einen Mindestabstand von Windkraftanlagen von Wohngebäuden festlegen soll.  Damit würde in Polen, nach Deutschland der zweitgrößte Markt für Windenergie, der Ausbau zum Erliegen kommen. Fremd ist dieses Szenario nicht. Anscheinend hat sich die polnische PiS-Partei Bayern zum Vorbild genommen, wo durch 10H der Windkraftausbau praktisch zum Erliegen gekommen ist.

Neben der Abstandsregel soll im Gesetz eine Steuer festgelegt werden, die 1% des Investments beträgt. Nur so sollen Anlagenbetreiber ihre Betriebsgenehmigung behalten dürfen.

Noch ist unklar, inwieweit der Vorschlag in geltendes Recht umgesetzt oder noch abgemildert wird. Fest steht aber, dass die regierende Partei ihre Ankündigung wahr macht und alles zu versuchen scheint, um die Kohlewirtschaft des Landes zu schützen. Denn Kohlekraft macht 90% der Elektrizitätsversorgung Polens aus.

 

Berlin, den 8. März 2016

Ihr Hans-Josef Fell