Gutes Ökostrom-Modell vorgestellt

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Ein Bündnis aus Ökostromversorgern und Verbänden hat heute ein alternatives Direktvermarktungsmodell für Ökostrom vorgestellt. Damit könnte Strom aus deutschen Erneuerbare-Energien-Anlagen endlich wieder als Ökostrom verkauft werden.

Seitdem das Grünstromprivileg mit der letzten EEG-Novelle abgeschafft wurde, wird Strom aus Erneuerbaren Energien in der Direktvermarktung als Graustrom an der Börse verkauft, d.h. dass er seinen Herkunftsnachweis verliert. Auch Ökostromkunden können momentan nicht wissen, ob ihr Strom tatsächlich Erneuerbaren Energien entstammt oder nur Zertifikate aus skandinavischen oder österreichischen Wasserkraftanlagen hinzugekauft wurden, um konventionellen Strom „grün“ zu färben. Doch die Nachfrage der Bevölkerung nach wirklich sauberem Strom aus ihrer Region ist nach wie vor hoch.

Greenpeace Energy, EWS Schönau, die Naturstrom AG und einige weitere Partner haben heute eine interessante Alternative vorgestellt. Das „Grünstrom-Markt-Modell“ will es Stromversorgern freistellen, ob sie ihren Strom am Markt kaufen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien indirekt über die EEG-Umlage mitfinanzieren, oder ob sie den Strom direkt bei Erneuerbare-Energien-Anlagen einkaufen. Damit das Modell für das EEG-Konto kostenneutral bleibt, muss der Stromeinkauf im Grünstrom-Markt-Modell zu den gleichen Durchschnittskosten erfolgen. Denn dann trägt der Versorger finanziell die gleiche Last, wie wenn er die EEG-Umlage zahlen würde.

Das Grünstrom-Markt-Modell könnte ein Weg sein, die Akzeptanz für die Energiewende zu sichern. Strom aus Erneuerbaren Energien würde wieder den Wert erhalten, der ihm zusteht. Zudem wäre das Modell insbesondere für Bürgerenergiegenossenschaften eine wichtige Ergänzung, um ihren erneuerbaren Strom rechtssicher regional zu vermarkten.

Die Bundesregierung muss daher nun so schnell wie möglich die Verordnungsermächtigung für ein Grünstromvermarktungsmodell aus dem EEG 2014 in die Tat umsetzen. Das Bundeswirtschaftsministerium muss eine Verordnung erlassen, die die Umsetzung eines alternativen Modells zum Bezug von Ökostrom als Ersatz des Grünstromprivilegs ermöglicht.

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Berlin, den 20. März 2015

Ihr Hans-Josef Fell