Gabriel will aus dem EEG ein Kohlebestandschutzgesetz machen

Maximal 60% Ökostrom will Wirtschaftsminister Gabriel bis 2035 gesetzlich verbindlich vorschreiben. Dies ist gleichbedeutend mit dem gesetzlich garantierten Schutz von mindestens 40% Strom aus fossilen Kraftwerken. Da der Atomausstieg bis dahin ja längst verwirklicht sein soll und da Erdgasgaskraftwerke wegen hoher Gaspreise nicht mehr wettbewerbsfähig sind, bedeutet dies nichts anderes ein Festschreiben des Anteils der Kohleverstromung von mindestens 40%. So würde der heutige Kohlestromanteil von etwa 45 % fast vollständig noch weit über 20 Jahre geschützt werden.

Viele der Detailvorschläge für seine EEG-Novelle gehen in die gleiche Richtung: Um das übergeordnete Kohleziel von Minister Gabriel auch wirklich zu erreichen, sollen die ökonomischen Daumenschrauben mit Vergütungssenkungen vor allem bei Wind, Solar und Bioenergien so hart angesetzt werden, dass die heutigen Ausbaugeschwindigkeiten der letzten Jahre bei den Erneuerbaren Energien massiv gebremst werden; denn nur so kann sich Minister Gabriel mit seiner Kohle-SPD sicher sein, dass das schwache Ökostromziel von 55% bis 2035 nicht übererfüllt wird.

Gabriels Vorschlag untergräbt Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Sollten die Verschlechterungen der Einspeisevergütungen nicht ausreichen, gibt es gleich noch jährliche maximale Ausbauziele obendrauf, die weit unter den bisherigen jährlichen Investitionen liegen. So soll die Solarenergie mit 2.500 MW Zubau ein zweites Mal fast halbiert werden. Die Investitionen in Windkraft mit einem jährlichen Zubau von 2.500 MW und Bioenergien mit 100 MW sollen ebenfalls weit unter dem Niveau der letzten Jahre liegen. Lediglich Wasserkraft und Geothermie, wo die Neubauten sowieso schon fast nicht mehr nennenswert sind, sollen geschont werden. Wirtschaftsminister Gabriel würde damit als endgültiger Zertrampler der einst blühenden deutschen Branche der Erneuerbaren Energien in die Geschichte eingehen.

Dabei ist die Kohleverstromung, die er nun über 20 Jahre gesetzlich schützen will, die schmutzigste, die klimaschädlichste, die gesundheitsschädlichste Form der Stromherstellung. Zudem zerstört die Braunkohle in Deutschland ganze Landschaften und nimmt mit den abgebaggerten Dörfern vielen Menschen ihre Heimat. Die Importsteinkohle verursacht im Ausland ähnliche Wirkungen und wird meist unter Missachtung von Menschenrechten und mit großflächiger Naturzerstörung abgebaut. Dass der Ex-Umweltminister Gabriel bei diesen untragbaren Auswirkungen der Kohleverstromung nun auch noch über das EEG einen weit über 20 Jahre andauernden gesetzlichen Schutz geben will, ist unfassbar.

Kohleschutz läuft der Kostensenkung zuwider

Selbst seinem in den Mittelpunkt gestellten Ziel der Kostensenkung der Strompreise widerspricht sein Kohleschutz völlig. In den nächsten Jahren werden die Stromerzeugungskosten der Erneuerbaren Energien zusammen mit Kosten für die Sicherung der Stromversorgung (Flexibilitätsmechanismen, Speicher etc.) deutlich unter die Kosten der Kohleverstromung fallen. Selbst wenn sie dann billiger als Kohlestrom sind, dürften die Erneuerbaren Energien jedoch mit der von Gabriel angestrebten gesetzlichen Obergrenze die teure Kohleverstromung nicht ablösen. Man kann nur den Kopf schütteln über eine solche Planwirtschaft zum Schutze der Kohle.

Das EEG wurde im Jahre 2000 auf meinen Vorschlag hin von der damaligen rot-grünen Bundestagsmehrheit auf den Weg gebracht, um einen dynamischen und schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu schaffen. Selbst in meinen schlimmsten Albträumen hätte ich mir nie vorstellen können, dass ein SPD-Minister das EEG zum Kohlestromschutzgesetz umfunktionieren könnte.
Alle Abgeordneten des Bundestages, die sich um Klimaschutz, Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Heimatschutz, Landschaftsschutz oder für Menschenrechte einsetzen, sind aufgefordert, diese in der EEG-Novelle versteckten Kohlebestandschutzvorschläge Gabriels schnellstens zurückzuweisen.

Berlin, den 20. Januar 2014

Ihr Hans-Josef Fell