Energieberatung soll nun den wirtschaftlichen Interessen der Energieversorgern dienen

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Energieberatung soll nun den wirtschaftlichen Interessen der Energieversorger dienen

Bisher hat die vom Staat finanzierte Energieberatung Unabhängigkeit von den wirtschaftlichen Interessen der Energieversorger gewahrt. Das ist auch richtig, denn die Energieversorger haben oftmals zunächst ein Interesse am Verkauf von Energie und nicht an der Verringerung ihres Geschäftes durch wirksame Energieeinsparungen ihrer Kunden. So zeigen Energieberatungen von Energieversorgern z.B. stets die Stromeinsparmöglichkeiten von neuen effizienteren Wäschetrocknern auf, weisen aber nur in den seltensten Fällen darauf hin, dass man Wäsche auch ganz ohne Strom an der Wäscheleine im Freien trocknen kann.

Nun will das Bundeswirtschaftsministerium die bisherige strikte Anforderung an Energieberater abschaffen, wonach diese keinerlei wirtschaftliche Interessen an Investitionsentscheidungen des Beratungsempfängers haben dürfen und weder an einem Unternehmen beteiligt oder beschäftigt sein dürfen. Stattdessen sollen Berater zukünftig nur noch erklären, dass sie in unabhängiger Art und Weise beraten.

Es sind erhebliche Zweifel berechtigt, dass diese Erklärung dann in der Praxis eingehalten wird, vielmehr werden dann Interessen der beratenden Unternehmen unausgesprochen mittransportiert.

Noch in diesem Jahr sollen die Richtlinien der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Energieberatung für Wohngebäude („Vor-Ort-Beratungen“) und für den Mittelstand geändert und dabei die geltende Definition zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Beratern abgeschafft werden.

Auf diese drohende Richtlinienänderung hat der unabhängige Verein Deutsches Energieberater-Netzwerks (DEN) e.V. hingewiesen.

Der DEN fürchtet ähnliche Fälle wie:  „Denkbar wäre etwa, dass künftig als Energieberater zugelassene Mitarbeiter von Energieversorgungsunternehmen eine Immobilie untersuchen, dann aber nicht zum nötigen Wechsel der Heizungsanlage raten, sondern dem Kunden einen Versorgungsvertrag ihrer Firma nahelegen. Oder dass Handwerker, die sich gleichzeitig Energieberater nennen dürfen, mit Kollegen zusammenarbeiten und sich gegenseitig empfehlen. Dann hat der beratende Kollege kein vorhabenbezogenes Interesse, kann dem ausführenden Kollegen aber einen Vorteil verschaffen. Beim nächsten Mal macht man es dann umgekehrt. Am Ende ist der Kunde der Angeschmierte. Und über seine Steuergelder finanziert er das letztlich auch noch mit…“

Es ist unerträglich, dass das von der abgewählten SPD geführte Wirtschaftsministerium noch vor dem Regierungswechsel den Energieversorgern erneut Steuergeschenke für deren Verkaufsinteressen, aber zu Lasten der Energieeinsparung geben will. Ministerin Brigitte Zypries und ihr Staatsekretär Rainer Baake sind aufgefordert, diese sehr umstrittene Richtlinienänderung zu stoppen und die Entscheidung der neuen Regierung zu überlassen, sobald diese im Amt sein wird.

 

Berlin, den 26. Oktober 2017

Ihr Hans-Josef Fell