Bundesregierung nimmt massiv Einfluss auf Bundestag und Bundesrat

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Der Bundestag ist nach Grundgesetz der Gesetzgeber, zusammen mit dem Bundesrat. ausdrücklich nicht die Bundesregierung, so die grundgesetzliche Gewaltenteilung. Heute wurde im Bundestag das Grundgesetz als großer Glücksfall für die Demokratie gefeiert. Wie derzeit aber die Bundesregierung versucht das Erneuerbare-Energien-Gesetz den Gesetzgebungsparcours aus Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat durchlaufen zu lassen, hat mit dieser im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung nichts mehr zu tun. In Briefen an Bundesrat und Bundestag machte Wirtschaftsstaatsekretär Baake massiven Druck auf Bundestag und Bundesrat Änderungsanträge am Regierungsentwurf zurückzuziehen. Zum Schutze der Interessen der Kohlekonzerne sollen die Vorstellungen der Bundesregierung gegen die Bürgerenergiewende durchgesetzt werden unter Missachtung der demokratischen Spielregeln. Gerade die Novellierung des EEG, das seinen Ursprung nicht in den Häusern der Ministerien hat, sondern der roten und grünen Fraktion entsprang, soll nach der Vorstellung Gabriels bis zum Sommer abgeschlossen sein, möglichst ohne Widerworte durch das Parlament.