Bürgerliches Engagement für Energiewende massiv unter Druck

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Der Wunsch von Bürgern, die Energiewende auszugestalten und zu finanzieren, ist allen Umfragen entsprechend unverändert hoch. Das ist gut so, denn die Bürgerenergie war im vergangenen Jahrzehnt das Rückgrat der Energiewende. Die Energiewende braucht Bürgerenergie auch in Zukunft. Doch verschiedene Gesetzesnovellen von CDU/CSU/FDP/SPD der letzten Jahre haben diesem Bürgerengagement trotz aller Unterstützungsbeteuerungen längst großen Schaden zugefügt.

Das Bündnis Bürgerenergien e.V (BBEn) hat in einer jüngsten Untersuchung durch die Leuphana Universität Lüneburg einen drastischen Rückgang der jährlichen Neugründungen von Energiegenossenschaften dokumentiert. 2011 wurden 194 Neugründungen registriert, 2013 sank diese schon auf 104 und 2014 gab es gerade noch 29 Neugründungen. Dieser dramatische Rückgang steht beispielhaft für die Verunsicherung der Bürgerenergie-Akteure.

Vor allem zwei Gesetzesnovellen sind aus Sicht der Wissenschaftler dafür ausschlaggebend: Die Novelle des Kapitalanlegergesetzbuches (KAGB) 2013 und die EEG Novellen seit 2012.

Im EEG sind der Wechsel zu Ausschreibungsverfahren, die Belastung des Eigenstromverbrauchs und die immer weiter zunehmende Bürokratie die wichtigsten Fehler, die das bürgerliche Engagement der Energiewende dezimierte.

Begründet mit dem richtigen Ziel des Schutzes von Kapitalanlegern werden nun auch Genossenschaften mit Auflagen des KAGB überzogen und in überzogener Weise von der BaFin kontrolliert und reglementiert. Diese Auflagen des KAGB für Energiegemeinschaften wurden im Vorfeld heftig kritisiert, dennoch haben sie Union und FDP durchgezogen. Daher ist offensichtlich, dass sie bewusst den Niedergang des genossenschaftlichen Bürgerengagements, nicht nur im Energiesektor im Sinn hatten. Die Befürchtung des Niedergangs des Genossenschaftswesens wurde vielfach im Bundestag, auch von mir selbst geäußert. Wie so oft ist die Regierungskoalition darüber hinweggegangen.

Nun ist der Schaden groß, aber eine Korrektur des KAGB unter Union und SPD zeichnet sich nicht ab. Stattdessen kommt es nun mit der Novelle des Kleinanlegerschutzes noch heftiger, jedenfalls dann, wenn der Regierungsentwurf von Union und SPD unverändert durch den Bundestag geht. Dabei sind es genau die Genossenschaften, die in den letzten Jahrzehnten dank eines guten Genossenschaftsgesetzes die Kleinanleger bestens schützten.

Es waren gerade die Genossenschaftsbanken, die die Finanzmarktkrise 2009 in Deutschland aus eigener Kraft meisterten. Staatliche Subventionen waren nur für Banken außerhalb des Genossenschaftssektors notwendig. Zudem liegt die Insolvenzquote von Genossenschaften seit Jahren unter 0,1 %. In einigen Jahren der Vergangenheit sogar bei 0 %. Warum es nun einer Verschärfung des Kleinanlegerschutzes auch bei Genossenschaften bedarf, ist nicht begründbar.

So wird das vorgesehene Gesetz auch für Genossenschaften erhebliche Auflagen und Erschwernisse bringen und damit die Bürgerenergiewende, wie auch anderes genossenschaftliches Engagement, wie den Bau von gemeinschaftlichen altersgerechten Wohnungen, Vermarktungen von Biolebensmitteln oder Bauten für Sportgemeinschaften u.a. weiter erheblich beeinträchtigen.

Es wird immer unerträglicher, wie die große Koalition das bürgerliche Engagement nicht nur in der Energiewende immer mehr behindert.

Die Analysen, Studien, Stellungnahmen und Forderungen des BBEn zu diesem Themenkomplex finden Sie hier und hier. Versuchen Sie mitzuhelfen, endlich eine Novelle des KAGB zu erreichen und die unnötigen Auflagen im kommenden Kleinanlegerschutzgesetz für Genossenschaften zu verhindern.

 

Berlin, den 02. März 2015

Ihr Hans-Josef Fell