Bewertung der EEG-Novelle – Teil IV: Wasserkraft und Geothermie

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Es sind noch drei Tage bis zum Kabinettsbeschluss zur EEG-Reform. Zeit für den zweitletzten Teil meiner Bewertung, die sich um die geplanten Vorgaben für die Erneuerbare-Energien-Technologien Wasserkraft und Geothermie dreht.

Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre.

Berlin, den 5. April 2014

Ihr Hans-Josef Fell

Bewertung der EEG-Novelle

Teil IV: Wasserkraft und Geothermie

Wasserkraft und Tiefengeothermie sind zwei Stromerzeugungstechnologien, die neben den Bioenergien bestens geeignet sind, hochflexibel einen substanziellen Beitrag zum Ausgleich der Schwankungen von Solar- und Windstrom zu liefern. Statt auf klimaschädliches russisches, kirgisisches oder iranisches Erdgas oder europäisches Frackinggas in großen Gaskraftwerken zu setzen, wären diese Erneuerbaren Energien selbst als hochflexibel einzusetzende heimische Energiequellen bestens geeignet.

Dabei kann die Tiefenerdwärme zusätzlich einen starken Beitrag zum Ersatz von Erdöl und Erdgas in der Raumheizung liefern. Das zeigt das seit Jahren erfolgreiche Projekt der Gemeinde Unterhaching, wo neben flexibler Stromerzeugung auch ein großer Teil der Gemeinde aus dem warmen Untergrund beheizt wird. Übrigens völlig ohne Erdhebungen, Erdbeben, Erdrisse und andere Problemen, wie sie vereinzelt auftreten, jüngst beim Projekt in Landau.  Die weitaus meisten Erdwärmeprojekte laufen völlig problemlos, vor allem wenn vorher umfangreiche Untersuchungen über eventuelle geologische Risiken gemacht wurden.