Bewertung der EEG-Novelle – Teil I: Bioenergien

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Am 8. April will das Bundeskabinett die EEG-Novelle beschließen. Als Verfasser des Entwurfs des ersten EEG aus dem Jahr 2000 erlaube ich mir, Ihnen in den kommenden Tagen eine fünfteilige Serie von Bewertungen zu den wichtigsten Themenfeldern der Novelle zu schicken:

– Bioenergien
– Photovoltaik
– Windkraft
– Geothermie und Wasserkraft
– Ausschreibungen, Direktvermarktung, Eigenverbrauch, Umlagemechanismus

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen!

Berlin, den 2. April 2014

Ihr Hans-Josef Fell
Bewertung der EEG-Novelle

Teil I: Bioenergien

Knapp ein Drittel der Öko-Stromerzeugung stammt aus Bioenergien, vor allem aus Biogas, aber auch aus der Holzverstromung. Über die Abwärmenutzung in KWK-Anlagen tragen sie zusätzlich zu einem erheblichen Teil der Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien bei.

Die noch vor wenigen Jahren im steilen Aufschwung befindlichen Pflanzenölblockheizkraftwerke haben stark an Bedeutung verloren, als mit der EEG-Novelle 2009 die Vergütung für neue Bioölanlagen gestrichen wurde. Gleichzeitig gingen die Pflanzenölpreise nach oben, so dass sich der Betrieb für bestehende Anlagen bei der gültigen Vergütung für Bestandsanlagen nicht mehr rentieren konnte. Seitdem stehen etwa 700 MW der nagelneuen hocheffizienten und hochflexiblen Pflanzenölblockheizkraftwerke still, obwohl sie einen starken Beitrag liefern könnten, die händeringend gesuchten Flexibilitäten in der Stromerzeugung als Ausgleich der Fluktuationen für Solar- und Windstrom zu liefern.

Genau dieser Ausgleich für Solar- und Windstromschwankungen ist die prinzipielle Stärke der Bioenergien. Es wäre auch die Aufgabe der aktuellen EEG-Novelle, größere Anreize dafür zu schaffen, dass Biogas, Pflanzenöl und Holz insbesondere im Winter die Lücken für fehlenden Solarstrom und für fehlende solare Wärme schließen.