5 Jahre Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg – ein Anlass zur Gratulation und zum Danke sagen

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

5 Jahre Stiftung Umweltenergierecht 

Heute feiert die Stiftung Umweltenergierecht ihr 5-jähriges Bestehen.

Das Team der Stiftung Umweltenergierecht gibt unter der Leitung von Thorsten Müller als gemeinnützige Forschungseinrichtung seit fünf Jahren fundierte Vorschläge für die Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Für das Recht im Bund, in Europa, den einzelnen Bundesländern oder sogar anderen Ländern sind so viele Ideen entstanden, wie technische Neuerungen auch Realität werden können. Die Stiftung hat sich dabei mit vielen wegweisenden Themen beschäftigt: Sektorenkopplung, zuschaltbaren Lasten, Genehmigungs- und Planungsrecht für die Erneuerbaren Energien, Energiesteuern – zu vielen Bereichen liegen Vorschläge vor, wie wir gute Ideen Realität werden lassen könnten. Für diese einzigartige Arbeit möchte ich gratulieren und meinen Dank aussprechen. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn ich bei der Ausarbeitung des EEG im Jahr 2000 bereits auf eine solche Zukunftswerkstatt hätte zurückgreifen können.

Das EEG hat gezeigt, wie wichtig gute neue Gesetze für die Energiewende und den Klimaschutz sind. Es ist immer die Ausgestaltung des Rechtsrahmens, die darüber entscheidet, ob Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in neue, grüne Technik investieren oder – wie dies heute aufgrund politischer Fehlentscheidungen in vielen Fällen in Deutschland leider zu beobachten ist – sogar daran gehindert werden, sich und andere selbst mit Erneuerbaren Energien zu versorgen.

Die Entwicklung eines Rechtsrahmens, der alle Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz unterstützt und die bestehende Hemmnisse beseitigt ist daher der Schlüssel für erfolgreichen und schnellen Klimaschutz. Diese Aufgabe können wir nicht allein den Ministerien überlassen und erst gar nicht der Lobbyarbeit der konventionellen Energiekonzerne. Es braucht vielmehr gezielte unabhängige Forschung und Entwicklung der dafür erforderlichen Regelungsansätze.

Der Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung mit 100% Erneuerbaren Energien ist noch lange nicht zu Ende, vielmehr sind heute neue Ideen wichtiger denn je: Wie kann das Regelwerk so weiterentwickelt werden, dass das EEG allmählich überflüssig wird, damit Erneuerbare Energien sich vollständig im Markt durchsetzen können, da sie ja die einzige nachhaltige Lösung sind? Wie können Wärme- und Transportbereiche auf 100% Erneuerbare Energien umgestellt werden und so weg vom Erdöl kommen? Ich wünsche mir daher von der Stiftung Umweltenergierecht, dass sie auch in den kommenden Jahren die rechtlichen Strukturen für die nächsten Schritte der Energiewende erforschen und entwickeln. Auch in Zukunft wird die Stiftung Umweltenergierecht damit für uns eine wichtige Rolle als Vordenker, Vermittler und Ansprechpartner einnehmen.

Diese Arbeit ist aber nicht voraussetzungslos: Eine unabhängige Forschungseinrichtung wie die Stiftung Umweltenergierecht braucht viele großzügige Förderer. Nur mit einer soliden finanziellen Basis ist es möglich, die wichtige Arbeit fortzusetzen. Die Stiftung Umweltenergierecht braucht daher unsere Unterstützung! Ich möchte Sie herzlich bitten, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht mit Spenden und Zustiftungen zu fördern, damit uns diese wichtige Zukunftswerkstatt für den Rechtsrahmen der Energiewende erhalten bleibt.

 

Spendenkonto der Stiftung Umweltenergierecht:

IBAN: DE16 7905 0000 0046 7431 83

BIC: BYLADEM1SWU

 

Berlin, den 11. Oktober 2016

Ihr Hans-Josef Fell